Der Bundesverband der Solarwirtschaft (BSW-Solar) unterstützt das Vorziehen einer Förderkürzung für Solarstrom. In einer Pressemeldung heißt es: Bundesumweltminister Norbert Röttgen und der Bundesverband der Solarwirtschaft (BSW-Solar) haben sich auf eine Vorziehung der Förderkürzung für Solarstrom geeinigt. Diese ermöglicht den weiteren Ausbau der Photovoltaik in Deutschland.
Dabei geht es darum, einerseits einen ausreichend großen Binnenmarkt zu sichern, der Photovoltaik-Unternehmen in Deutschland genügend Investitionsspielräume bietet. Andererseits darf der Markt in den nächsten Jahren nicht zu schnell wachsen, um die technische Realisierbarkeit zu ermöglichen und die notwendigen Investitionen für den Umbau des Energiesystems hin zur einer dezentralen Energieversorgung mit Erneuerbaren Energien in einem vertretbaren Rahmen zu halten.
Röttgen stellte im Rahmen der Bundespressekonferenz die Übereinkunft gemeinsam mit dem BSW-Solar vor. Hintergründe dazu finden Sie hier.
"Wir begrüßen das eindeutige politische Bekenntnis zum Ausbau der Photovoltaik, zum Fertigungsstandort Deutschland und zu den durch die Photovoltaik-Technologie inzwischen geschaffenen über 130.000 Arbeitsplätzen", sagte Günther Cramer, Präsident des BSW-Solar.
Zielsetzung der Branche beim weiteren Ausbau der Photovoltaik ist es, den Anteil der Solarenergie am deutschen Strom-Mix von derzeit rund zwei Prozent bis 2020 auf mindestens zehn Prozent auszubauen und zugleich die Kosten in diesem Zeitraum mindestens zu halbieren. Der Weg dorthin wird in neun Zielen beschrieben, auf die sich die Solarbranche jüngst verständigt hat. Dieser "Wegweiser Solarwirtschaft" basiert auf einer aktuellen Studie der Beratungsunternehmen Roland Berger und Prognos.
"Das Vorziehen der flexiblen Anteile stellt die Photovoltaik-Branche vor die ambitionierte Aufgabe, in sehr kurzer Zeit noch weiter Kosten zu reduzieren, damit die Systempreise von Photovoltaik-Anlagen für Verbraucher attraktiv bleiben. Die Einführung einer starren Mengenbegrenzung des Marktes konnte mit dieser Einigung auf eine flexible Förderanpassung vermieden werden. Denn eine starre Mengenbegrenzung setzt nicht nur wettbewerbliche Marktmechanismen außer Kraft, sondern wäre auch kontraproduktiv für die Erreichung des Ziels der weiteren Preisreduktion bei Photovoltaik-Anlagen", so Cramer.