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TA-Luft-Bonus auch für Bestandsanlagen

Der Anspruch auf den sogenannten Technologiebonus für Biogasanlagen im novellierten Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) gilt auch für Bestandsanlagen, die nicht nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) genehmigungsbedürftig sind. Das hat die EEG-Clearingstelle Anfang Dezember in einem "Hinweis" entschieden.

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Der Anspruch auf den sogenannten Technologiebonus für Biogasanlagen im novellierten Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) gilt auch für Bestandsanlagen, die nicht nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) genehmigungsbedürftig sind. Das hat die EEG-Clearingstelle Anfang Dezember in einem "Hinweis" entschieden. Der Technologiebonus in Höhe von 1,0 Cent/kWh für Anlagen bis zu einer Leistung von 500 kW wird laut Gesetz gewährt, wenn ein bestimmter Formaldehydgrenzwert aus der TA Luft eingehalten wird. Hintergrund der bestehenden Unsicherheiten, die die Clearingstelle nun ausgeräumt haben will, ist der Umstand, dass die den Emissionsminderungsbonus regelnde Vorschrift aus dem EEG die Gewährung der erhöhten Vergütung ausdrücklich auf solche Anlagen beschränkt, die der Genehmigung nach dem BImSchG bedürfen. In einer Auslegungsempfehlung war der Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau (VDMA) davon ausgegangen, dass nur genehmigungsbedürftige Bestandsanlagen den Bonus geltend machen können. Davon setzt sich die Clearingstelle mit ihrer Interpretation nun ab.

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