Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Sonstiges

Stilllegung 2024 Agrardiesel-Debatte Bürokratieabbau

News

Umgehen US-Hersteller Strafzölle gegen Biodiesel?

Die Europäische Kommission untersucht, ob die gegen Biodiesel aus den Vereinigten Staaten verhängten Strafzölle durch einen Umweg über Kanada und Singapur umgangen werden.

Lesezeit: 2 Minuten

Die Europäische Kommission untersucht, ob die gegen Biodiesel aus den Vereinigten Staaten verhängten Strafzölle durch einen Umweg über Kanada und Singapur umgangen werden. Das geht aus einer am vergangenen Mittwoch im EU-Amtsblatt veröffentlichten Verordnung hervor, durch die Wirtschaftsbeteiligte in Nordamerika und Singapur zur Mitarbeit aufgefordert werden.


Das Wichtigste zum Thema Energie freitags, alle 4 Wochen per Mail!

Mit Eintragung zum Newsletter stimme ich der Nutzung meiner E-Mail-Adresse im Rahmen des gewählten Newsletters und zugehörigen Angeboten gemäß der AGBs und den Datenschutzhinweisen zu.

Die eingeleitete Untersuchung ist innerhalb von neun Monaten, also bis Mitte Mai 2011, abzuschließen. Vor gut einem Jahr waren in der Europäischen Union aufgrund stark gestiegener Biodieselimporte aus den Vereinigten Staaten Strafzölle gegen die US-Ware in Kraft getreten, die im Ursprungsland in den Genuss verschiedener Subventionen kam. Nun wird vermutet, dass dieser einst schwunghafte Handel unter anderen Vorzeichen wieder auflebt. So hat die Europäische Biodieselvereinigung (EBB) darauf hingewiesen, dass die Biodieselausfuhren der USA nach Kanada von März bis Dezember 2009 mehr als 120 000 t erreichten, nach einem Wert nahe Null im entsprechenden Vorjahreszeitraum.


Gleichzeitig kletterten Kanadas Biodieselexporte in die EU im gleichen Zeitraum auf mehr als 130 000 t. Dies war für die Kommission offenbar ein wichtiges Indiz, um die Marktuntersuchung anzustoßen, die die EBB beantragt hatte. Befassen will sich Brüssel dabei auch mit EU-Dieselimporten mit einem Anteil von weniger als 20 % Fettsäuremethylester. Beträgt die Beimischung weniger als 20 %, sind die US-Importe laut den aktuellen Regelungen nicht von den Strafzöllen der Europäer betroffen.

Die Redaktion empfiehlt

top + Letzte Chance: Nur noch bis zum 01.04.24

3 Monate top agrar Digital + 2 Wintermützen GRATIS

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.