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Umweltminister-Konferenz: Geht die EEG-Novelle zulasten der Landwirtschaft?

Die geplante Neufassung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) hat auf der Fachministerkonferenz der Umweltminister des Bundes und der Länder in Wernigerode (Sachsen-Anhalt) am Freitag vergangener Woche eine wichtige Rolle gespielt. „Wir sind uns einig, dass der Ausbau der erneuerbaren Energien beschleunigt werden muss. Die Landwirtschaft kann dazu einen entscheidenden Beitrag leisten.

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Die geplante Neufassung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) hat auf der Fachministerkonferenz der Umweltminister des Bundes und der Länder in Wernigerode (Sachsen-Anhalt) am Freitag vergangener Woche eine wichtige Rolle gespielt. „Wir sind uns einig, dass der Ausbau der erneuerbaren Energien beschleunigt werden muss. Die Landwirtschaft kann dazu einen entscheidenden Beitrag leisten.


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Das EEG als erfolgreiches Instrument zur Förderung der Entwicklung und des Ausbaus der erneuerbaren Energien sollte deshalb grundsätzlich fortgeführt werden“, sagte Thüringens Umweltstaatssekretär Roland Richwien heute in Wernigerode. „Mit dem vorliegenden Entwurf des neugefassten EEG wird der Beitrag der Landwirtschaft zum Ausbau der Erneuerbaren allerdings erschwert. Die geplante Grundvergütung für güllebasierte, regional standortangepasste kleine Biogasanlagen ist nicht ausreichend, um die Anlagen wirtschaftlich betreiben zu können. Unter diesen Voraussetzungen werden sich Landwirte künftig kaum noch für eine solche Investition entscheiden“, so Richwien weiter.

 

Gerade diesen Anlagen kommt bei einer dezentralen Energieversorgung aber eine große Bedeutung zu. „Die güllebasierten Biogasanlagen haben viele Vorteile, wie etwa die umweltschonende Gülleverwertung und kurze Transportwege der eingesetzten Substrate. Dazu zählt auch, dass solche Anlagen zur Stabilität der Grundlast beitragen. Die güllebasierte Biogasproduktion ist ausbaufähig. Allerdings sind die spezifischen Investitionskosten kleiner Anlagen auch höher. Deshalb fordern wir eine Vergütung, die einen wirtschaftlichen Betrieb dieser Anlagen ermöglicht.“

 

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