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Was Solaranlagen ab Oktober kosten dürfen

Bundestag und Bundesrat haben im Juli 2010 das Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes verabschiedet. Damit werden die Vergütungen für Solarstrom deutlich reduziert.

Lesezeit: 2 Minuten

Bundestag und Bundesrat haben im Juli 2010 das Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes verabschiedet. Damit werden die Vergütungen für Solarstrom deutlich reduziert. Wie viel eine Photovoltaikanlage auf dem Dach unter diesen neuen Rahmenbedingungen kosten darf, zeigt eine Berechnung der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL).


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Der maximal mögliche Anlagenpreis hängt im Wesentlichen von zwei Faktoren ab:


Dem Stromertrag und den eigenen Renditeansprüchen. Um den unterschiedlichen Bedingungen Rechnung zu tragen, sind in der Modellrechnung Stromerträge in Höhe von durchschnittlich 900 und 1.100 kWh pro Jahr und kW installierte Leistung angenommen..


Wer mit einer geringen Kapitalrendite zufrieden ist - sechs Prozent sind laut LfL die absolute Untergrenze, sonst reicht es nicht für die marktübliche Verzinsung des Fremdkapitals -, kann relativ hohe Anschaffungskosten hinnehmen. Kleinanlagen dürften je nach Stromertrag zwischen 2.800 und 3.400 €/kWp ohne Umsatzsteuer kosten.


Ab 30 kWp vermindert sich mit zunehmender Anlagenleistung die spezifische Vergütung. Die Anschaffungskosten müssen dementsprechend bei einem gleichbleibenden Renditeanspruch sinken. Eine 250 kWp-Anlage muss beispielsweise unter sonst gleichen Annahmen um 210 bis 260 €/kWp billiger sein.


Will man eine dem Investitionsrisiko eher angemessene Kapitalrendite erzielen, sind mindestens 10 Prozent anzusetzen. Die tragbaren Anschaffungskosten einer kleinen Dachanlage liegen dann an schlechteren Standorten in einer Größenordnung von 2.300 €/kWp. An sehr guten Standorten können bis zu 2.900 €/kWp investiert werden. Große Dachanlagen müssen unter sonst gleichen Annahmen um 180 bis 220 €/kWp günstiger sein.


Die genaue Berechnung können Sie auf den Internetseiten der LfL hier abrufen.

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