Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Heftarchiv
Sonstiges

Milchpreis Maisaussaat Ackerboden Rapspreis

News

Weitere Anreize zur Biomethannutzung nötig

Mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt sind die Neuregelungen der novellierten Gasnetzzugangsverordnung (GasNZV) seit Mitte September in Kraft getreten.

Lesezeit: 2 Minuten

Mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt sind die Neuregelungen der novellierten Gasnetzzugangsverordnung (GasNZV) seit Mitte September in Kraft getreten. Bodo Drescher, Geschäftsführer von MT-Energie und MT-Biomethan aus Zeven, erklärt hierzu: "Die neue Gasnetzzugangsverordnung wird sich positiv auf die Wirtschaftlichkeit und die Kostenkontrolle auswirken."


Das Wichtigste zum Thema Energie freitags, alle 4 Wochen per Mail!

Mit Eintragung zum Newsletter stimme ich der Nutzung meiner E-Mail-Adresse im Rahmen des gewählten Newsletters und zugehörigen Angeboten gemäß der AGBs und den Datenschutzhinweisen zu.

Die wesentlichen Anpassungen aus Sicht der Biogasanlagenbetreiber im Überblick:


- Teilung der Netzanschlusskosten: 75 % trägt der Netzbetreiber und 25 % der Anschlussnehmer, - Deckelung der Kosten für den Anschlussnehmer (d.h. den Anlagenbetreiber) auf 250.000 € bei einer Leitungslänge bis zu 1 km. Zu den Anschlusskosten zählen auch die Anlagen zur Qualitätsmessung. - Bei Leitungslängen zwischen 1 und 10 km werden die Kosten geteilt: 75 % tägt der Netzbetreiber und 25 % Anschlussnehmer, es gibt keinen kein Kostendeckel. - Der Netzbetreiber muss die tatsächliche Verfügbarkeit der Biomethaneinspeiseanlagen in Höhe von 96 % sicher stellen. - Der Anschlussnehmer erhält Zutritt zu einer Prüfung der technischen Einrichtungen und der Messeinrichtung der Biogaseinspeiseanlage. - Anschlussnehmer und Netzbetreiber einigen sich über weitere Dienstleistungen (Wärmelieferung, gemeinsamer Stromanschluss, gemeinsamer Strombezug, Gaskühlung, Brennwertanhebung). - Erstellung eines verbindlichen Realisierungsfahrplans für die Errichtung einer Biogaseinspeiseanlage; Netzbetreiber verliert Anspruch auf Kostenbeteiligung des Anschlussnehmers, wenn der vorgesehene Zeitpunkt der Inbetriebnahme nicht erreicht wird. - Reduzierung Methanschlupf der Biogasaufbereitungsanlage auf max. 0,5 % bis 30.04.2012, danach 0,2 %. Ein Herstellernachweis mit Prüfung durch zugelassene Stelle ist erforderlich. Bei nachträglichen Qualitätsänderungen trägt der Netzbetreiber die Kosten. - Nach der neuen Gasnetz-Entgeltverordnung werden vermiedene Netznutzungsentgelte fest für 10 Jahre ab Inbetriebnahmedatum mit 0,7 Ct/kWh gezahlt.


Die bisher fixierte Soll-Bestimmung zur verstärkten Nutzung von Biogas in KWK-Anlagen und als Kraftstoff ist nach Vorgaben des Bundesrats entfallen. Dies interpretiert MT-Biomethan als Schritt hin zur Öffnung des Wärmemarktes für Biomethan.


Dringenden Handlungsbedarf sieht Drescher allerdings in der Nutzung von Biomethan: "Erklärtes umweltpolitisches Ziel der Bundesregierung ist es, bis zum Jahr 2020 etwa sechs Milliarden Kubikmeter Biomethan ins Erdgasnetz einzuspeisen. Dieses Ziel werden wir ohne eine Anpassung der gesetzlichen Rahmenbedingungen klar verfehlen. Wenn wir einen wirtschaftlich interessanten Markt für Biomethan anstreben, müssen Anreize für die Nutzung geschaffen werden." Drescher zufolge sollten Anreize geschaffen werden, um z.B. bereits installierte Blockheizkraftwerke, die mit Erdgas betrieben werden, für die Biomethannutzung attraktiv zu machen.

Die Redaktion empfiehlt

top + Zum Start in die Maisaussaat keine wichtigen Infos verpassen

Alle wichtigen Infos & Ratgeber zur Maisaussaat 2024, exklusive Beiträge, Videos & Hintergrundinformationen

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.