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Windbranche begrüßt neuen Erlass in NRW

"Der neue Windenergieerlass in Nordrhein-Westfalen unterstreicht die besondere Bedeutung der Windenergie für den Klimaschutz.

Lesezeit: 2 Minuten

"Der neue Windenergieerlass in Nordrhein-Westfalen unterstreicht die besondere Bedeutung der Windenergie für den Klimaschutz. Das Ziel einer Verfünffachung des Windstromanteils bis 2020 ist ein wichtiges Signal für die Windenergie des Landes", kommentiert Hermann Albers, Präsident des Bundesverbandes Windenergie (BWE) den neuen Erlass aus Düsseldorf.


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Wie wichtig das konstruktive Zusammenspiel von Politik und Branche ist, macht ein Blick auf die konkreten Zahlen deutlich. "Künftig wird ein jährlicher Zuwachs von ca. 500 Megawatt (MW) installierter Windernergieleistung benötigt", so Albers weiter. Dabei kann durch den sukzessiven Ersatz von alten Windrädern die Gesamtzahl der Anlagen annähernd konstant gehalten werden. In den letzten fünf Jahren lag der Höchstwert an Neuinstallationen aber gerade mal bei 170 MW pro Jahr \- im vergangenen Jahr sogar nur bei 90 MW. "Den neuen Windenergieerlass verstehen wir als eine deutliche Botschaft der Politik an die Branche, dass diese sich nach Jahren der Blockadehaltung auf einen konsequenten Ausbau der Windenergie in NRW konzentrieren wird", betonte der Präsident. "Das wird den Absatz von Windenergietechnik in der Region fördern. Davon kann die starke, mittelständisch geprägte Zuliefererindustrie in Nordrhein-Westfalen nur profitieren. So sichert die Windindustrie zukunftssichere Arbeitsplätze im einwohnerstärksten Bundesland."
 



In einigen Bereichen bleibt der Erlass laut BWE allerdings hinter den Erwartungen der Branche zurück. So ist etwa die im Koalitionsvertrag ankündigte Option zur Errichtung von Windenergieanlagen auf Forstflächen nur unter erheblichen Einschränkungen möglich. Ferner werden ausbauwilligen Kommunen bei der Ausweisung neuer Vorranggebiete unnötig Steine in den Weg gelegt. Klar ist, dass die Neuformulierung des Erlasses nur eine erste \- wenn auch wichtige \- Maßnahme zur Realisierung einer klimafreundlichen Energieversorgung in Nordrhein-Westfalen sein kann. Weitere Schritte wie die Verabschiedung eines Klimaschutzgesetzes samt einer umfassenden Neugestaltung des Landesentwicklungsplans müssen folgen.

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