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Windenergie: Keine Fristverlängerung für den SDL-Bonus

Betreiber von Windenergieanlagen erhalten den Bonus für Systemdienstleistungen (SDL-Bonus) nur, wenn sie ihre Anlagen bis zum 1.1.2011 umrüsten. Das geht aus der Systemdienstleistungsverordnung (SDLWindV) hervor. Ab diesem Tag müssen die Altanlagen auch alle Anforderungen nach § 6 des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG) erfüllen.

Lesezeit: 2 Minuten

Betreiber von Windenergieanlagen erhalten den Bonus für Systemdienstleistungen (SDL-Bonus) nur, wenn sie ihre Anlagen bis zum 1.1.2011 umrüsten. Das geht aus der Systemdienstleistungsverordnung (SDLWindV) hervor. Ab diesem Tag müssen die Altanlagen auch alle Anforderungen nach § 6 des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG) erfüllen.


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Die Fristen für die Umsetzung des SDL-Bonus wurden nach Ansicht des Bundesverbandes Windenergie (BWE) in der EEG-Novelle 2009 deutlich zu knapp gesetzt. Der BWE hat sich klar positioniert und eine Verlängerung der Fristen sowohl für die SDL-Umrüstung als auch für die Nachrüstung nach § 6 EEG für Bestandsanlagen um ein Jahr gefordert.


Die Bundesregierung hat die Verlängerung im Rahmen der jetzt beendeten kleinen EEG-Novelle, bei der die Vergütungssätze für Photovoltaik angepasst werden sollen, abgelehnt. Die große Konzentration der Abgeordneten des Deutschen Bundestages auf die Photovoltaik und der Streit darüber zwischen den Regierungsfraktionen machten es laut BWE unmöglich, die dringend erforderlichen Änderungen für die Windbranche zu adressieren.


Die Fristen für die Einführung von Systemdienstleistungen bei Neuanlagen und der damit verbundene Bonus werden dagegen in SDLWindV geregelt, die laut BWE auch das Bundeskabinett ändern kann.


Wie der BWE mitteilt, hat das Bundesumweltministerium kürzlich eine schriftliche Verbändeanhörung eingeleitet. Zudem soll sich eine Verlängerung der Frist um mindestens sechs Monate andeuten.


Aktuelle Informationen finden Sie laufend unter www.eeg-aktuell.de.

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