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Windkraft: EEG-Pläne gefährden Ausbauziele in Nordrhein-Westfalen

Auf Korrekturen bei der sich abzeichnenden Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) will der Düsseldorf Klimaschutzminister Johannes Remmel bei der heute stattfindenden Konferenz der Länderumweltminister mit Bundesumweltminister Norbert Röttgen drängen.

Lesezeit: 2 Minuten

Auf Korrekturen bei der sich abzeichnenden Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) will der Düsseldorf Klimaschutzminister Johannes Remmel bei der heute stattfindenden Konferenz der Länderumweltminister mit Bundesumweltminister Norbert Röttgen drängen.


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„Es darf nicht sein, dass die Offshore-Windnutzung gegen die Nutzung der Windkraft an Land ausgespielt wird“, sagte Remmel auf dem gestrigen „3. Windenergie-Branchentag NRW“ in Essen. Als unverständlich bewertete Remmel die Empfehlung des in der vergangenen Woche bekannt gewordenen EEG-Erfahrungsberichts, wonach es den Repowering-Bonus nur noch für Windturbinen geben soll, die in ihrem 14. bis zum 17. Betriebsjahr erneuert werden. „Dieses Zeitfenster ist total willkürlich und macht betriebswirtschaftlich keinen Sinn“, kritisierte auch Hermann Albers.


Sollte es bei der Empfehlung aus dem EEG-Erfahrungsbericht bleiben, sieht der Präsident des Bundesverbandes Windenergie die Ausbauziele für die Windkraft in Nordrhein-Westfalen gefährdet: „Ohne ein umfassendes Repowering ist das Ziel der rot-grünen Landesregierung, den Anteil der Windkraft an der Stromerzeugung zwischen Rhein und Weser von heute drei auf 15 Prozent auszubauen, nicht zu erreichen.“


Um dieses Quorum zu erreichen, will das Klimaschutzministerium die Zahl der heute installierten Windturbinen von rund 2 820 in den kommenden Jahren nicht wesentlich erhöhen, sprich Düsseldorf setzt auf ein konsequentes Repowering des vorhandenen Anlagenbestandes. Deshalb betonte Remmel in Essen auch, „dass in der Energievesorgung vor allem dezentral gedacht werden muss“ – was als Absage gegen die vom Bundesumweltministerium geplante Bevorzugung der Offshore-Windnutzung zu werten ist.


Auf Remmels Vorstoß auf der Länderumweltkonferenz darf man gespannt sein. Die Möglichkeiten, Änderungen bei der geplanten EEG-Novelle durchsetzen, haben die Länder nicht. Denn das Gesetz ist im Bundesrat, in dem die Regierungsfraktionen keine Mehrheit mehr haben, nicht zustimmungspflichtig.


Auf dem Branchentag kündigte Remmel an, dass der neue NRW-Windenergieerlass nun Mitte Juni in Kraft treten soll. Verstärkt wolle die Landesregierung nach neuen Flächen für die Windkraftnutzung an sogenannte „Infrastrukturachsen“, wozu beispielsweise Autobahnen- oder Bahntrassen zählen, suchen. „Die Windkraft wird die tragende Rolle unter den erneuerbaren Energien in Nordrhein-Westfalen übernehmen“, betonte der Düsseldorfer Umweltminister ein weiteres Mal auf dem Windkraft-Branchentag. (Ralf Köpke)

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