Der Bundestag hat in der vergangenen Woche das Gesetz zur Vermeidung kurzfristiger Marktengpässe bei flüssiger Biomasse verabschiedet. Damit ist die Frist zum Einsatz von zertifiziertem Pflanzenöl um ein halbes Jahr auf den 1. Januar 2011 verschoben. Damit müssen die Betriebe erst bis Ende des Jahres einen Nachweis über die verordnungskonforme Nachhaltigkeit der eingesetzten Biomasse erbringen.
Hintergrund ist die im letzten Jahr eingeführte Nachhaltigkeitszertifizierung bei Pflanzenölen. Bisher schreiben das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und Nachhaltigkeitsverordnung vor, dass Strom aus flüssiger Biomasse ab dem 1. Juli 2010 grundsätzlich nur noch nach dem EEG vergütet werden kann, wenn die flüssige Biomasse nachweislich nachhaltig hergestellt worden ist. Doch bislang steckt die Zertifzierung noch im Aufbau.
"Mit dem jetzt verabschiedeten Gesetz werden wir Marktverzerrungen und mögliche Benachteiligungen von kleinen und mittelständischen EEG-Anlagenbetreibern verhindern", erklärt der Koordinator für Energiepolitik der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Thomas Bareiß.
Das Gesetz leiste damit nicht nur einen wichtigen Beitrag, um kurzfristige Marktengpässe zu vermeiden, sondern sorge auch für eine angemessene Umsetzung der EU-Richtlinie innerhalb der vorgegebenen Zeit.