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Hofabgabeklausel bleibt mit leichten Anpassungen

Mit der Refom der landwirtschaftlichen Sozialversicherung LSV hat der Bundestag am Donnerstag auch leichte Änderungen an der Hofabgaberegelung in der Alterssicherung der Landwirte vorgenommen. Anpassungen gab es bei den Regelungen für Personengesellschaften, juristische Personen und für Landwirte mit gewerblicher Tierhaltung sowie die Abgabe unter Ehegatten.

Lesezeit: 1 Minuten

Mit der Refom der landwirtschaftlichen Sozialversicherung LSV hat der Bundestag am Donnerstag auch leichte Änderungen an der Hofabgaberegelung in der Alterssicherung der Landwirte vorgenommen. Anpassungen gab es bei den Regelungen für Personengesellschaften, juristische Personen und für Landwirte mit gewerblicher Tierhaltung sowie die Abgabe unter Ehegatten. Eine grundlegende Änderung des Systems lehnt die Budnesregierung, ebenso wie der DBV, ab.


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Die Hofabgabe bleibt also nach wie vor Voraussetzung für den Bezug der Rente aus der Alterssicherung der Landwirte. Für den Bauernverband ist die Regelung weiterhin ein notwendiges strukturpolitisches Instrument, das die Flächengrundlage für die wirtschaftenden Betriebe erhält und verbessert, den rechzeitigen Generationswechsel fordert und der Zersplitterung von Bewirtschaftungsflächen sowie einer Überalterung der aktiven landwirtschaftlichen Unternehmerinnen und Unternehmer entgegenwirkt.


Unter den Landwirten ist das Thema aber weiterhin umstritten. Während Bauernverband und Landjugend für die Hofabgabeklausel sind, bereiten SPD und Grüne in NRW einen Reformantrag vor. Gleichzeitig klagt derzeit ein Zusammenschluss von Landwirten gegen die Regelung.



 


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