In Baden-Württemberg müssen sich die Pächter von landeseigenen Flächen in neu abzuschließenden Pachtverträgen künftig verpflichten, auf diesen nur gentechnikfreie Landwirtschaft zu betreiben. Das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft hat den Landesbetrieb Vermögen und Bau jetzt dazu angewiesen und setzt damit einen Kabinettsbeschluss aus dem Vorjahr um. Die Neuregelung der Pachtverträge ist Teil eines Maßnahmenbündels, das das Land Baden-Württemberg im Zuge des Beitritts zum „Europäischen Netzwerk gentechnikfreier Regionen“ auf den Weg bringt.
„In Baden-Württemberg gibt es derzeit keinen kommerziellen und keinen Versuchsanbau von gentechnisch veränderten Pflanzen. Damit das auch so bleibt, nehmen wir mit der Verpflichtung zur gentechnikfreien Landwirtschaft auf neu verpachteten Landesflächen eine wichtige Weichenstellung vor", sagte Agrarminister Alexander Bonde am Sonntag in Stuttgart. Das Land trage damit den Sorgen der Verbraucher vor den Risiken der Agro-Gentechnik Rechnung. (ad)
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