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Erstmals Kennzahlen zum Antibiotikaeinsatz veröffentlicht

Erstmals Kennzahlen zum Antibiotikaeinsatz veröffentlicht Zum ersten Mal hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) die bundesweiten Kennzahlen zur betrieblichen halbjährlichen Antibiotika-Therapiehäufigkeit bei Masttieren veröffentlicht.

Lesezeit: 4 Minuten

Zum ersten Mal hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) die bundesweiten Kennzahlen zur betrieblichen halbjährlichen Antibiotika-Therapiehäufigkeit bei Masttieren veröffentlicht.

 

Veröffentlicht wird halbjährlich für jede Nutzungsart (Mastkälber, Mastrinder, Ferkel, Mastschweine, Masthühner und Mastputen) als Kennzahl 1 der Median (Wert, unter dem 50 Prozent aller erfassten Therapiehäufigkeiten liegen) und als Kennzahl 2 das dritte Quartil (Wert, unter dem 75 Prozent aller erfassten Therapiehäufigkeiten liegen).


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Liegt der Betrieb über dem Median aller Betriebe (also über Kennzahl 1), muss der Tierhalter zusammen mit seinem Tierarzt die Ursachen dafür ermitteln und ggf. Maßnahmen ergreifen, die zur Reduzierung der Antibiotikaverwendung führen. Sofern der Betrieb mit seiner betriebsindividuellen Kennzahl über dem dritten Quartil (der Kennzahl 2) liegt, muss der Tierhalter innerhalb von vier Monaten nach Veröffentlichung der bundesweiten Kennzahlen zu den Therapiehäufigkeiten im Bundesanzeiger einen schriftlichen Maßnahmenplan zur Senkung des Antibiotikaeinsatzes erarbeiten und diesen der zuständigen Überwachungsbehörde vorlegen.


Die Behörde prüft den Plan und kann ggf. Änderungen anordnen und weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Hygiene, der Gesundheitsvorsorge oder der Haltungsbedingungen verlangen. Im Extremfall kann sogar das Ruhen der Tierhaltung angeordnet werden.


Die Kennzahlen ermöglichen keine Aussage über die durchschnittliche Anzahl der Behandlungstage pro Tier je Halbjahr und sind auch nicht geeignet, einen Vergleich der Anwendungshäufigkeiten zwischen den einzelnen Tier- und Nutzungsarten zu beschreiben.


Schmidt lobt Engagement der Bauern


Bundesagrarminister Christian Meyer würdigte das als wichtigen Schritt zu verbessertem Verbrauchervertrauen zur landwirtschaftlichen Nutztierhaltung gegangen. „Wenn Tiere krank sind, müssen sie auch behandelt werden. Das ist richtig und wichtig. Insgesamt sind bisher die Antibiotikagaben in der Masttierhaltung aber zu hoch. Hier müssen wir gegensteuern“, so der Minister.

 

Mit dem neuen Arzneimittelgesetz haben die Tierhalter in den vergangenen Monaten gemeldet, wie häufig und in welchen Mengen ihren Tiere Antibiotika verabreicht wurden. Die 25 % der Tierhalter, deren Bestände – gleich ob Pute, Huhn, Schwein oder Rind – im Stall am meisten Antibiotika bekommen, müssen den Arzneimitteleinsatz kontrolliert reduzieren, so die Vorgabe. „Unser Ziel war und ist es nicht, landkartenartig oder betriebsbezogen absolute Werte der Antibiotikagaben darzustellen. Wir wollen nicht Einzelne stigmatisieren, sondern insgesamt runter mit der Antibiotikalast“, stellt Schmidt klar.

 

Das Vergleichssystem schafft hier seiner Meinung nach die erforderlichen Voraussetzungen für gezielte Maßnahmen vor Ort in den Betrieben und eine Kontrolle durch die zuständigen Behörden zur Senkung des Antibiotikaeinsatzes. Die betroffenen Landwirte wissen fortan, wann sie handeln müssen. Schmidt dankte dem bäuerlichen Berufsstand für seine Bereitschaft zum Engagement. Die Verbraucher wüssten es zu schätzen.


Hintergrund


Seit Juli 2014 wurden nach diesem Gesetz Daten zur Ermittlung der “betrieblichen halbjährlichen Therapiehäufigkeit“ durch den Tierhalter oder vom ihm beauftragter Dritter erfasst und an die zuständigen Behörden übermittelt. Diese haben für jeden zur Meldung verpflichteten Mastbetrieb bezogen auf die Tierarten Rind, Schwein, Pute und Huhn die jeweilige betriebliche halbjährliche Therapiehäufigkeit ermittelt und dem Tierhalter für den Ermessungszeitraum 1.7. 2014 bis 31.12. 2014 zwischenzeitlich mitgeteilt. Aus den von den Behörden übermittelten Einzeldaten der Betriebe wurden dann vom BVL die Kennzahlen für die jeweilige bundesweite Therapiehäufigkeit ermittelt, die heute im Bundesanzeiger veröffentlicht wird.

 

Dieser Mess- und Vergleichsprozess, an den sich Antibiotikaminimierungsmaßnahmen anschließen, wiederholt sich halbjährlich, damit sich eine Minimierung der Therapiehäufigkeiten ergibt.

 

Die Tierhalter haben jetzt bis zum 31.05.2015 Zeit festzustellen und zu dokumentieren, wo ihre betriebsindividuellen halbjährlichen Therapiehäufigkeit im Bundesvergleich einzuordnen ist. Liegen die Tierhalter mit ihrer betrieblichen Therapiehäufigkeit beispielsweise oberhalb eines Wertes, der 75 % aller erfassten halbjährlichen betrieblichen Therapiehäufigkeiten umfasst, müssen sie bis zum 31.07.2015 einen Antibiotikaminimierungsplan erstellen und der Überwachungsbehörde vorlegen. Es ist Aufgabe der zuständigen Behörden, im Zusammenwirken mit dem Tierhalter über erforderliche Antibiotikaminimierungsmaßnahmen zu entscheiden.

 

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