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20 % weniger Deckungsbeitrag durch FFH-Gebiete

Die Bewirtschaftungsauflagen in FFH-Gebieten kosten die Eigentümer Geld. Wieviel, hat die Bundesregierung jetzt untersuchen lassen. Wie Staatssekretär Peter Bleser gestern bei der Vorstellung der Forschungsergebnisse erklärte, führen höhere Altbaum- und Totholzanteilen zu einer um bis zu 10 % verringerten Bewirtschaftungsfläche.

Lesezeit: 2 Minuten

Die Bewirtschaftungsauflagen in FFH-Gebieten kosten die Eigentümer Geld. Wieviel, hat die Bundesregierung jetzt untersuchen lassen. Wie Staatssekretär Peter Bleser gestern bei der Vorstellung der Forschungsergebnisse erklärte, führen höhere Altbaum- und Totholzanteilen zu einer um bis zu 10 % verringerten Bewirtschaftungsfläche. Im Mittel müssten Forstbetriebe – seien sie staatlich oder privat geführt – mit einem Deckungsbeitragsverlust von bis zu 20 % rechnen, wenn auf den Waldflächen FFH-Maßnahmenplanungen durchzuführen sind. Es zeichne sich ab, dass die FFH-Ausweisung betroffene Forstbetriebe spürbar belastet:

  • Die Forderung nach höheren Altbaum- und Totholzanteilen führt zu höheren Holzerntekosten von 1 bis 6 Euro/Festmeter sowie zu 3 bis 10 % Verlust von Bewirtschaftungsfläche auf Lebensraumtypflächen.
  • Die Auflage, auf die Einbringung ertragsstarker Baumarten wie bspw. Douglasie und Fichte auf Lebensraumtypflächen zu verzichten, bedeutet den Verlust von betriebswirtschaftlich interessanten Zukunftsoptionen.
  • Für die untersuchten Beispielbetriebe weist das Verbundvorhaben infolge der Umsetzung aller FFH-Maßnahmenplanungen auf den Lebensraumtypflächen im Mittel einen Deckungsbeitragsverlust von 10 bis 20 % im Vergleich zur derzeitigen Bewirtschaftung und bis zu 50 % im Vergleich zu einem auf Gewinnmaximierung ausgelegten Betriebsziel aus.
  • Zusätzlich erhöhen sich die Verwaltungskosten auf bis zu 15 €/ha/a für Abstimmungen mit Naturschutz, erschwerte Hiebsplanung, Kontrolle, Monitoring etc.
In Deutschland liegen rund 18 % der Gesamtwaldfläche (rund 1,9 Mio. ha) in FFH-Gebieten, rund 800.000 ha davon sind zum Schutz von FFH-Lebensraumtypen ausgewiesen. Der FFH-Schutzstatus schließt eine forstliche Nutzung nicht grundsätzlich aus, allerdings unterliegen die FFH-Gebiete einer konkreten Naturschutz-Zielsetzung.


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Das FFH-Regime wird mit Hilfe gebietsspezifischer Managementpläne umgesetzt. Diese sind jedoch nur für Behörden und den öffentlichen Wald bindend, für den Privatwald haben sie lediglich "empfehlenden" Charakter. Unklar ist allerdings, welche Konsequenzen sich daraus für betroffene private Forstbetriebe ergeben, beispielsweise hinsichtlich Förderung, Vertragsnaturschutz, Anspruch auf Ausgleichsmaßnahmen oder auch hinsichtlich umweltstrafrechtlicher Fragen. (ad)

 

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