Auf die „Niedersächsische Vereinbarung zur Vermeidung der Schlachtung tragender Rinder" haben sich heute 23 Unterzeichner geeinigt, zudem haben noch andere Akteure ihr Interesse an einer Unterzeichnung bekundet.
In der Vereinbarung heißt es, dass das Schlachten von Rindern, die sich im letzten Drittel der Trächtigkeit befinden, beendet werden soll. In der Vereinbarung erklären die Unterzeichner überdies auch ihre ethische Verantwortung und ihren Willen, Rinderföten vor Leiden und Schmerzen zu bewahren, indem die Schlachtung tragender Rinder vermieden wird. Dazu gehört die Verpflichtung des Erzeugerbetriebes sicherzustellen, dass Rinder im fortgeschrittenen Trächtigkeitsstadium nicht mehr geschlachtet werden. Bevor ein Rind zur Schlachtung gebracht wird, hat sich der Landwirt zu vergewissern, dass keine fortgeschrittene Trächtigkeit vorliegt. Ansonsten muss er die Kalbung abwarten.
Die Transportunternehmen und Schlachthöfe verpflichten sich, sich von ihren Geschäftspartnern schriftlich bestätigen zu lassen, dass das zur Schlachtung abgegebene Rind nicht im letzten Drittel der Trächtigkeit ist. Auch eine Information der zuständigen Veterinärbehörde bei festgestellter Trächtigkeit im Schlachtbetrieb ist vorgesehen. Die Vereinbarung gilt, bis eine konkrete rechtliche Regelung für den Schutz von Rinderföten und die Schlachtung von Rindern im fortgeschrittenen Trächtigkeitsstadium erfolgt ist.
Landwirtschaftsminister Christian Meyer: „Dass so viele verschiedene Beteiligte bei dieser Vereinbarung mitmachen, zeigt die enorme Betroffenheit bei dem Thema und sendet zugleich ein deutliches Signal an den Bund: Dieser hat die Pflicht und Verantwortung, entsprechende Gesetze wie die Tierschutz-Transportverordnung oder das Tierschutzgesetz zu verschärfen, damit Schmerzen und Leiden ungeborener Kälber aufhören."
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