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25 Jahre „Warberger Erklärung“

Vor 25 Jahren haben am 15. Juli 1990 die Landwirtschaftsverbände beider deutscher Staaten auf Burg Warberg bei Helmstedt die „Warberger Erklärung“ unterzeichnet. Damit wurde die Grundlage für eine unabhängige, von Bauern getragene Landwirtschaft sowie für eine unabhängige Interessenvertretung des Berufsstandes gelegt.

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Vor 25 Jahren haben am 15. Juli 1990 die Landwirtschaftsverbände beider deutscher Staaten auf Burg Warberg bei Helmstedt die „Warberger Erklärung“ ausgehandelt und unterzeichnet. Damit wurde die Grundlage für eine unabhängige, von Bauern getragene Landwirtschaft – gleich welcher Größenordnung oder Rechtsform – sowie für eine unabhängige Interessenvertretung des Berufsstandes gelegt.

 

Die Verbände sprachen sich in der Erklärung dafür aus, dass „eine einheitliche landwirtschaftliche Interessenvertretung für alle Menschen, die in der Landwirtschaft tätig sind, in einem vereinten Deutschland unabdingbar ist“. Auf Einladung des damaligen Präsidenten des Deutschen Bauernverbandes (DBV) Constantin Freiherr Heereman von Zuydtwyck nahmen an der Konferenz in Burg Warberg die Bauern- und Genossenschaftsverbände der DDR teil.

 

„Die Grundlage einer gemeinsamen Interessenvertretung ist das Bekenntnis aller Verbände zur freien Verfügung des Einzelnen über sein Eigentum. Die Nutzung dieses Eigentums muss dem Eigentümer in freier Entscheidung überlassen werden (individuelle Bewirtschaftung, genossenschaftliche Bewirtschaftung, Pacht oder Kapitalgesellschaft)“, heißt es in der sechs Punkte umfassenden Erklärung. Damit hatten sich die Bauernverbände gegen eine Landwirtschaft ausgesprochen, die auf außerlandwirtschaftliche Investoren setzt.  

 

Mit der „Warberger Erklärung“ wurde auch deutlich unterstrichen, dass „alle Mitglieder der bestehenden Produktionsgenossenschaften umfassend über ihre Rechte sowie die finanziellen Folgen und Risiken der verschiedenen Entscheidungsmöglichkeiten“ im Rahmen der Privatisierung informiert werden. Der Übergang von den LPG zu eingetragenen Genossenschaften und anderen Betriebsformen dürfe nur „auf der Grundlage der freien Entscheidung des Eigentümer“ erfolgen, betonten die Bauernverbände der DDR und der DBV. Die Landwirtschaftsverbände beider deutscher Staaten schlugen in der „Warberger Erklärung“ zudem ein „Notstandsprogramm für die DDR-Landwirtschaft“ vor.

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