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Bundeskabinett lehnt Länder Vorstoß zur Gentechnik ab

Die Bundesregierung zeigt den Bundesländern in der Gentechnikpolitik die Stirn. Der eigene Gesetzentwurf aus dem Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) lässt jedoch weiter auf sich warten. Die Diskussion um das Anbauverbot für gentechnisch veränderte Pflanzen verliert sich in Details.

Lesezeit: 2 Minuten

Die Bundesregierung zeigt den Bundesländern in der Gentechnikpolitik die Stirn. Der eigene Gesetzentwurf aus dem Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) lässt jedoch weiter auf sich warten. Die Diskussion um das Anbauverbot für gentechnisch veränderte Pflanzen verliert sich in Details.


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Der Streit in der Gentechnikpolitik zwischen Bund und Ländern ist längst kaum noch zu überblicken. Es geht um sehr komplexe Einzeldetails, die ein Gesetz, welches den Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen verbieten lassen soll, rechtssicher machen sollen. Am Mittwoch ist ein weiteres Kapitel in dem Verfahren vom Bundeskabinett abgeschlossen worden. Die Minister der Regierung Merkel haben den Gesetzentwurf, den der Bundesrat in der Sache beschlossen hatte, abgewiesen.


Die Länder wollten ein bundesweit einheitliches Anbauverbot für gentechnisch veränderte Pflanzen festschreiben. „Ein pauschales, bundesweites Verbot für grüne Gentechnik in Deutschland ist mit den europäischen Vorgaben nicht vereinbar“, hält ihnen Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt entgegen. Er will daher die Verbotskompetenz zwischen Bund und Ländern aufteilen. Das Bundeskabinett stärkt ihm mit seinem Verweis von dieser Woche den Rücken.


„Mein Ziel ist und bleibt ein flächendeckendes Anbauverbot für grüne Gentechnik in Deutschland“, sagte Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt im Anschluss an die Kabinettssitzung. Er sei mit seinem überarbeiteten Gesetzentwurf „einen großen Schritt auf die Länder zugegangen“, so Schmidt weiter. Den Ländern wirft er vor, mit ihrem eigenen Gesetzentwurf einem Kompromiss im Wege zu stehen.


Offen ist, wann Schmidt seinen Entwurf für das Anbauverbot in der Bundesregierung durchgesetzt bekommt. Das Papier steckt noch immer in der Abstimmung mit den anderen Ressorts, etwa dem Umweltministerium. Zeitdruck gibt es derzeit für ein rasches Voranschreiten der Gesetzgebung nicht. Die EU hat den Mitgliedsstaaten keine Frist für die Umsetzung des auch Opt Out genannten Verfahrens gesetzt. Außerdem hatten erst vergangene Woche die betroffenen Pflanzenzuchtunternehmen mitgeteilt, dass sie es akzeptieren, dass Deutschland mit Hilfe der von der EU gegebenen Opt Out Möglichkeit aus dem Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen aussteigt. Das vermindert den Druck für eine rasche Entscheidung.


Das offizielle Gesetzgebungsverfahren wird dennoch die eine oder andere Schleife nehmen. Denn nun muss auch noch der Bundestag über den Gesetzentwurf des Bundesrates befinden. Ob in der Zeit auch der abgestimmte BMEL-Entwurf vorliegt, bleibt abzuwarten.

 

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