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Wissenschaftlich bestätigt: Brandzeichen aus Tierschutzsicht unbedenklich

Der Schenkelbrand bei Pferden muss aus tierschutzrechtlicher Sicht nicht verboten werden. Zu diesem Ergebnis kommt eine wissenschaftliche Untersuchung der Christian-Albrecht-Universität in Kiel.

Lesezeit: 1 Minuten

Der Schenkelbrand bei Pferden muss aus tierschutzrechtlicher Sicht nicht verboten werden. Zu diesem Ergebnis kommt eine wissenschaftliche Untersuchung der Christian-Albrecht-Universität in Kiel. Die Wissenschaftler hatten dazu mit modernsten technischen Methoden das Schmerzgefühl und das Verhalten von insgesamt 24 Fohlen im Alter von fünf bis sieben Monaten beim Schenkelbrand analysiert, berichtet der Bauernverband. Untersucht wurden die Herzfrequenz, die Körpertemperatur und das Verhalten der Tiere vor, während und nach dem Brand. Keiner der untersuchten Parameter habe sich dabei nachweisbar vom Normalzustand unterschieden. Auch die Oberflächentemperatur der Haut wurde mittels Infrarotkamera im Zeitablauf ermittelt. Bei allen untersuchten Tieren verlief das Setzen des Brandzeichens ohne Komplikationen.

 

Der Verband will sich daher mit Nachdruck gegen eine mögliche Abschaffung dieser bewährten Kennzeichnungsmethode durch die Bundesregierung einsetzen. Der Schenkelbrand sei eine sichere und bewährte Kennzeichnungsmethode für die deutschen Zuchtverbände. (ad)

 

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