Der Streit um ein neues Erbschaftsteuer- und Schenkungsgesetz geht in eine weitere Runde. Dabei hatte das Bundesverfassungsgericht von der Regierung bis zum 30. Juni 2016 ein neues Gesetz gefordert.
Der Bundestag stimmte einem Gesetzentwurf der Großen Koalition zwar Ende Juni zu. Mehreren Bundesländern gehen die Privilegien für große Vermögen und Firmenerben darin aber zu weit. Sie haben heute morgen das neue Gesetz im Bundesrat gestoppt und wollen nun den Vermittlungsausschuss einschalten.
Der Ausschuss soll einen Kompromiss ausarbeiten, mit dem sowohl Bundestag als auch Bundesrat einverstanden sind. Wann das der Fall sein wird, lässt sich derzeit nicht absehen. Vermutlich wird eine Einigung erst im Herbst erzielt.
Wichtig: Nach wie vor gilt das alte Gesetz. Darauf hat ein Sprecher des Bundesverfassungsgerichtes bereits vor ein paar Wochen hingewiesen.