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Doch USt für Tierkörperbeseitigung? Kreise sollen 10 Mio. € nachzahlen

Der Oldenburgisch-Ostfriesische Zweckverband für Tierkörperbeseitigung soll rund 4,6 Mio. Euro Umsatzsteuer nachzahlen, die niedersächsische Tierseuchenkasse weitere 5,5 Mio. Wie die Oldenburgische Volkszeitung berichtet, muss so wahrscheinlich der Landkreis Cloppenburg rund 900 000 Euro dazuschießen. Der Kreis ist mit den meisten Schlachtungen größtes Mitglied im Zweckverband.

Lesezeit: 2 Minuten

Der Oldenburgisch-Ostfriesische Zweckverband für Tierkörperbeseitigung soll rund 4,6 Mio. Euro Umsatzsteuer nachzahlen, die niedersächsische Tierseuchenkasse weitere 5,5 Mio. Wie die Oldenburgische Volkszeitung berichtet, muss so wahrscheinlich der Landkreis Cloppenburg rund 900 000 Euro dazuschießen. Der Kreis ist mit den meisten Schlachtungen größtes Mitglied im Zweckverband. Dieser betreibt wiederum in Kampe die Oldenburger Fleischmehlfabrik (OFK).

 

Auch im Kreis Vechta ist man in der Kreisverwaltung alarmiert. Genaue Zahlen könne man hier laut der Zeitung aber noch nicht nennen. Es sei auch überhaupt noch nicht klar, ob die Kreise für das Unternehmen, bei dem auch der Kreis Vechta Miteigentümer ist, einspringen müsse.

 

Hintergrund der plötzlichen Millionenforderungen ist eine Betriebsprüfung für die Jahre 2004 bis 2008 beim Zweckverband. Das Finanzamt Oldenburg hatte festgestellt, dass für die Beseitigung von Tierkörpern und Schlachtresten keine Umsatzsteuer gezahlt wurde. Der Zweckverband kontert hingegen zusammen mit den Landräten, für diese hoheitliche Aufgabe habe man grundsätzlich keine Steuer zahlen müssen. Das habe man schriftlich vom Finanzamt Cloppenburg.  Die Oldenburger Kollegen sehen das allerdings anders und verweisen auf ein aktuelles Urteil aus Bayern. Das Finanzamt will daher nun nachträglich bis 2010 kassieren, so die Zeitung weiter.

 

Die Kreise haben sich inzwischen an das Hannoveraner Landwirtschaftsministerium gewandt, da der Landtag 2009 in einem Gesetz beschlossen hatte, dass die Tierkörperbeseitigung in Niedersachsen nicht der Umsatzbesteuerung unterliege. Kommt es nicht zu einer Rücknahme der Forderungen, will der Zweckverband vor Gericht ziehen. (ad)

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