Das Bundeskartellamt hat Anfang der Woche Signale gesendet, dass es dem Fusionsvorhaben des Supermarktriesen Rewe mit Coop zustimmen könnte. Das Kartellamt macht jedoch Bedingungen. Einige Märkte des norddeutschen Regionalanbieters Coop müsste Rewe verkaufen.
Das Bundeskartellamt bestätigte, dass es seinen Entscheidungsentwurf an die Verfahrensbeteiligten am 25.07.2016 versandt hat. Neben den Fusionsbeteiligten Rewe und Coop sind dies laut dem Kartellamt die Edeka Zentrale, die Edeka Nord, Tengelmann und der Markenverband als Beigeladener. Rewe plant, das Supermarktgeschäft des norddeutschen Regionalanbieters Coop zu übernehmen. Coop betreibt derzeit rund 200 Filialen unter der Marke Sky in den Bundesländern Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und Hamburg. „Wir sind zu dem vorläufigen Ergebnis gelangt, dass die Übernahme von Coop durch Rewe und die damit verbundene Verdichtung der ohnehin stark konzentrierten Marktstruktur absatzseitig ohne geeignete Nebenbestimmungen in acht regionalen Märkten sowie zwei Hamburger Stadtbezirken zu einer Behinderung des Wettbewerbs führen würde“ sagte Andreas Mundt, der Präsident des Bundeskartellamtes.
Dennoch hält das Kartellamt den beiden Fusionswilligen die Tür offen. Rewe und Coop hätten zur Beseitigung der Wettbewerbsprobleme bereits Angebote zum Verkauf von Standorten an andere Unternehmen des Lebensmitteleinzelhandels angekündigt, die die wettbewerblichen Probleme voraussichtlich beseitigen können, heißt es beim Kartellamt weiter. Dies will das Kartellamt nun im weiteren Verfahren noch prüfen.
Das Bundeskartellamt nimmt nach eigenen Angaben in dem vorliegenden Fusionsfall Rewe/Coop inhaltlich die gleiche Prüfung vor wie im Fusionsfall Edeka/Tengelmann. Auf der Absatzseite würden 45 regionale Markträume untersucht. Hierbei handele es sich überwiegend um ländliche Gebiete. Darüber hinaus werde für Hamburg eine Analyse anhand von sieben Stadtbezirken vorgenommen. Dies entspreche dem Vorgehen im Fall Edeka/Tengelmann, wo ebenfalls regionale Markträume und in den betroffenen Metropolen Berlin und München Stadtbezirke untersucht wurden, teilt das Kartellamt weiter mit.
Auf den Beschaffungsmärkten kommt es nach derzeitiger Auffassung des Bundeskartellamtes durch die Übernahme von Coop durch Rewe nicht zu einer erheblichen Behinderung effektiven Wettbewerbs. Rewe und Coop sind seit fast zehn Jahren in einer Einkaufskooperation verbunden, über die Coop 65 bis 70 Prozent seiner Waren beschafft. „Insoweit war Coop auf der Beschaffungsseite schon in der Vergangenheit nicht als unabhängiger Wettbewerber von Rewe zu sehen, der eine echte Ausweichalternative für die Lieferanten dargestellt hätte“, heißt es beim Kartellamt weiter.
Die Fusionsbeteiligten und die beigeladenen Unternehmen haben nun Gelegenheit, zu dem vorgelegten Entscheidungsentwurf bis zum 16. August 2016 Stellung zu nehmen.