Nach dem jüngsten Brand einer noch leeren Hähnchenmastanlage für 40.000 Masthühner hat sich die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) für schärfere Brandschutzauflagen ausgesprochen.
Richtig sei, dass immer mehr niedersächsische Landkreise von den Investoren von Großmastanlagen die Vorlage entsprechender Brandschutzkonzepte verlangten. Die AbL habe daher das zuständige Ministerium aufgefordert, sich bei der in Kürze zu erwartenden Handreichung für alle niedersächsischen Landkreise nicht um diese Kernfragen herum zu drücken. Die Bauordnung verlange eindeutig die Rettung und Evakuierung von Menschen und Tieren in angemessener Frist ohne Gefährdung der Feuerwehrleute – bloße Maßnahmen gegen Entstehung oder Ausbreitung von Bränden bzw. erweiterte Löschvorrichtungen reichten da bei weitem nicht aus.
„Auch unter dem Aspekt des Schutzes der Tiere vor dem Verbrennen wird deutlich, dass eine artgerechte und verantwortbare Tierhaltung nur in mittelständischen bäuerlichen Größenordnungen möglich ist“, betonte AbL-Sprecher Eckehard Niemann. In Ställen oberhalb der Grenzen des Bundesimmissionsschutzgesetzes von 1.500 Mastschweinen, 600 Rindern oder 20.000 Hühnern sei die ohnehin schwierige Tierrettung absolut unmöglich - vor allem, wenn die Tiere Auslauf nicht gewöhnt seien. (ad)
vgl.:
Brandursache in Hähnchenstall schnell aufklären (20.7.2011)