Bund und Länder haben ihren Streit um die Reform der Erbschaftsteuer beigelegt. Nach einer rund siebenstündigen Beratung hat der Vermittlungsausschuss gestern Nacht einen Kompromiss-Vorschlag erarbeitet.
Die gute Nachricht: Für Landwirte ändert sich kaum etwas im Vergleich zum ersten Entwurf, der vor ein paar Wochen im Bundesrat gescheitert war. Strittig waren vor allem die Steuerbefreiungen für große Vermögen, für die nun etwas schärfere Regeln gelten sollen. Landwirte können hingegen auch weiterhin steuerfrei ihren Betrieb vererben. Lesen Sie dazu auch den Beitrag „Erbschaftsteuer: Entwarnung für Landwirte?“ in der top agrar-Ausgabe 8/2016 auf der Seite 36.
Der Einigungsvorschlag wird nun dem Bundestag zugeleitet. Nachdem dieser ihn umgesetzt hat, befasst sich direkt im Anschluss der Bundesrat mit dem geänderten Gesetz.