Die Gewinnglättung soll nun doch Teil des Hilfspaketes für die Landwirtschaft bleiben. Darauf hat sich die Große Koalition diese Woche geeinigt. Damit steht der Verabschiedung im Bundestag in der kommenden Woche nichts mehr im Wege.
CDU/CSU und SPD haben sich nun doch auf ein Festhalten an der Gewinnglättung im Einkommensteuerrecht als Teil des Hilfspaketes für die Landwirtschaft verständigt. „Wir haben uns verständigen können, das befristet zu tun, wenn keine weiteren verfassungsrechtlichen Probleme nach der Bewertung des Bundesjustizministeriums auftreten“, sagte der SPD-Agrarsprecher Wilhelm Priesmeier am Donnerstagabend in der Haushaltsdebatte im Bundestag. Der Gesetzentwurf für die Gewinnglättung, an den auch das Milchmengendisziplinprogramm aus dem Hilfspaket gebunden ist, soll kommende Woche abschießend im Bundestag beschlossen werden. Priesmeier äußerte sich zuversichtlich, dass die Regelung „wenn auch mit schweren Bedenken“ im Dezember ebenso von den kritischen Länderfinanzministern im Bundesrat durch gebracht wird.
Auch der Agrarsprecher der CDU/CSU-Fraktion, Franz-Josef Holzenkamp, signalisierte in seiner Haushaltsrede, dass die von der Union eingebrachte Gewinnglättung kommen wird. „Wir wollen nächste Woche die Tarifglättung machen“, sagte er. Ebenso äußerte sich der CDU-Politiker und Vorsitzender des Ausschusses für Ernährung und Landwirtschaft im Bundestag, Alois Gerig.
Der Sprecher für Agrarpolitik der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Bundestag Friedrich Ostendorff erneuerte hingegen seine Kritik an der steuerlichen Gewinnglättung für die Landwirtschaft. Aus seiner Sicht wird mit der Maßnahme nur großen Betrieben geholfen. „Steuerpflichtige mit einem höheren zu versteuernden Einkommen profitieren von einer solchen Begünstigung ungleich stärker als Betriebe, die keine oder nur eine geringe Einkommensteuer zahlen, weil sie in Krisenzeiten gar keinen Gewinn machen“, sagte er. Auf kleine und mittlere Betriebe habe die steuerliche Gewinnglättung keine einkommensstabilisierende Wirkung, so Ostendorff.
Mit der möglichen Verabschiedung geht ein langes Gezerre um die Gewinnglättung im Einkommenssteuerrecht zu Ende. Künftig soll die steuerliche Gewinnglättung über drei anstelle von zwei Jahren erfolgen. Sie gilt rückwirkend und befristet von 2014 bis 2022. Ursprünglich wollte die Union die Regelung dauerhaft einführen. Das hatte die SPD mit dem Hinweis auf verfassungsrechtliche Bedenken hinsichtlich des Gleichheitsgrundsatzes gegenüber anderen Branchen gestoppt. Zuletzt kamen Bewertungen auf, laut denen auch die befristete Lösung nicht mit der Verfassung in Einklang zu bringen sei. Außerdem fühlten sich die Länder, die von den Steuerausfällen durch die Regel betroffen sind, bei der Entscheidung übergangen. Der Deutsche Bauernverband begrüßt die Gewinnglättung. Er kritisiert jedoch, dass diese nur Einzelunternehmen und Personengesellschaften hilft. GmbHs und Agrargenossenschaften bleiben bei der Steuererleichterung außen vor, weil sie Körperschaftssteuer statt der begünstigen Einkommenssteuer zahlen.