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Kleingruppenhaltung bleibt Streitthema

Bund und Länder schieben sich im Hinblick auf die Kleingruppenhaltung von Legehennen gegenseitig den Schwarzen Peter zu. Niedersachsens Landwirtschaftsminister Gert Lindemann schloss in der vergangenen Woche eine erneute Länderinitiative für eine bundeseinheitliche Regelung aus. „Der Vorschlag der Länder liegt auf dem Tisch“, so Lindemanns Sprecherin.

Lesezeit: 2 Minuten

Bund und Länder schieben sich im Hinblick auf die Kleingruppenhaltung von Legehennen gegenseitig den Schwarzen Peter zu. Niedersachsens Landwirtschaftsminister Gert Lindemann schloss in der vergangenen Woche eine erneute Länderinitiative für eine bundeseinheitliche Regelung aus. „Der Vorschlag der Länder liegt auf dem Tisch“, so Lindemanns Sprecherin. Der Kompromiss basiere auf einer soliden Grundlage eines wissenschaftlichen Gutachtens des Kuratoriums für Technik und Bauwesen in der Landwirtschaft (KTBL).


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„Der Ball liegt also nicht bei den Ländern, sondern eindeutig beim Bund“, erklärte die Sprecherin. Dem Bundeslandwirtschaftsministerium warf sie eine „Verweigerungshaltung“ vor. Dessen verfassungsrechtliche Einwände gegen den Bundesratsbeschluss nannte sie „abwegig“.


Demgegenüber sieht das Bundeslandwirtschaftsministerium die Länder am Zuge. Sie seien nun selbst gefordert, die notwendigen Regelungen zur Kleingruppenhaltung zu treffen, bekräftigte eine Sprecherin von Ressortchefin Ilse Aigner. Dies wiederum wird von Niedersachsen abgelehnt. Damit bleiben die Kleingruppenhaltungen bis auf weiteres und ohne Enddatum bestehen.


Unterdessen hat der Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft (ZDG) ein Gutachten in Auftrag gegeben, das Rechtsklarheit für die rund 150 betroffenen Legehennenhalter schaffen soll.

 

Der Bundesrat hatte Anfang März eine Übergangsfrist für Kleingruppenhaltungen von Legehennen bis 2023, in Ausnahmen bis 2025, beschlossen. Den Kompromiss hatten Niedersachsen und Rheinland-Pfalz im Auftrag der Agrarministerkonferenz ausgehandelt, nachdem der Vorschlag des Bundes, den bestehenden Anlagen Bestandsschutz bis 2035 zu gewähren, im September letzten Jahres keine Mehrheit in der Länderkammer gefunden hatte. Das Bundeslandwirtschaftsministerium kündigte an, man werde den Beschluss der Länderkammer nicht umsetzen. Begründet wird diese Position mit verfassungsrechtlichen Bedenken. (AgE)


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