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Niedersachsen will Meldepflicht für Abgabe von Wirtschaftsdünger einführen

Die Verteilung der in Niedersachsen anfallenden organischen Dünger soll künftig noch besser kontrolliert werden. Wie das Landwirtschaftsministerium in Hannover mitteilt, wird in den nächsten Monaten eine neue „Landesverordnung über Meldepflichten in Bezug auf Wirtschaftsdünger" in Kraft treten.

Lesezeit: 2 Minuten

Die Verteilung der in Niedersachsen anfallenden organischen Dünger soll künftig noch besser kontrolliert werden. Wie das Landwirtschaftsministerium in Hannover mitteilt, wird in den nächsten Monaten eine neue „Landesverordnung über Meldepflichten in Bezug auf Wirtschaftsdünger" in Kraft treten. Es werde eine verbindliche Meldepflicht für die Betriebe eingeführt, die Wirtschaftsdünger abgeben, aufnehmen oder transportieren, kündigte das Agrarressort an.


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Die Landesverordnung sei ein weiterer Baustein zur verbesserten Überwachung einer Nährstoffkreislaufwirtschaft, erklärte Agrarminister Gert Lindemann. Mit der Landesverordnung wolle Niedersachsen einen Schritt weiter gehen und die überbetriebliche und auch überregionale Verwertung von Wirtschaftsdüngern und den umweltgerechten Einsatz organischer Nährstoffträger durch eine effiziente Kontrolle und vollständige Transparenz absichern. Damit würden geschlossene Nährstoffkreisläufe zwischen Stall und Acker auch auf überbetrieblicher Ebene gewährleistet, heißt es.


In diesem Zusammenhang weist das Ministerium auf das Internet-basierte Programm WebNst hin. Dieses Programm unterstützt die Dokumentation der verbrachten Mengen an Wirtschaftsdüngern, die durch die Wirtschaftsbeteiligten wie z.B. Maschinenringe transportiert werden.


Minister Lindemann verwies zudem darauf, dass Nährstoffbilanzen für landwirtschaftliche Betriebe auf der Basis der betriebseigenen Buchführung und der tatsächlichen Tierzahlen zu erstellen sind. (ad)


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Bundesweit gilt: Wer mehr als 200 t Wirtschaftsdünger jährlich abgibt oder erhält, muss das dokumentieren. Wie Sie glatt durch die Kontrollen kommen, erklärt Jelko Djuren von der Landwirtschaftskammer Niedersachsen jetzt in der aktuellen top agrar 4/2012 ab Seite 54!


Die Schonfrist ist also vorbei: Zunehmend kontrollieren die Behörden, ob Tierhalter, Ackerbauern, Betriebe mit Biogasanlagen oder Güllebörsen die Verbringungsverordnung für Wirtschaftsdünger erfüllen. Sie greifen dann, wenn Wirtschaftsdünger den Betrieb verlassen. Ihr Ziel ist die Erfassung von Nährstoffströmen, vor allem bei flächenlosen Betrieben. Und es sind mehr Betriebe betroffen als gedacht...

 

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