Wie Imker vor finanziellen Schäden, die ihnen durch die Verunreinigung des Honigs mit den Pollen gentechnisch veränderter Pflanzen (GVO) entstehen, besser geschützt werden können, bleibt Thema im Bundestag. Ein entsprechender Antrag der Fraktion Die Linke wurde in der Sitzung am vergangenen Donnerstag in den Ernährungsausschuss überwiesen.
Alle Fraktionen zeigten sich darin einig, dass Imker besser vor Einkommenseinbußen geschützt werden müssen, die ihnen derzeit durch GVO-Anteile im Honig entstehen können. Über die notwendigen Maßnahmen - etwa den Aufbau eines wirksamen Schutzes vor Verunreinigungen oder die Einführung eines Schwellenwertes für GVO in Honig - gingen die Auffassungen allerdings auseinander.
Wie die agrarpolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion Die Linke, Dr. Kirsten Tackmann, den Antrag erläuterte, ist es „höchste Zeit“, das deutsche Gentechnikgesetz zu ändern und dadurch Verunreinigungen von Honig mit den Pollen gentechnisch veränderter Pflanzen (GVO) zu verhindern. Unterstützung erhielt Tackmann von den Bündnisgrünen. Deren Agrogentechnik-Sprecher Harald Ebner betonte, die aktuell gültige Nulltoleranz sichere Verbraucherrechte, Wahlfreiheit und die Existenz der gentechnikfreien Landwirtschaft. Ferner sei eine Aufweichung der Regelung für die Imkereibetriebe „ein echter Bärendienst“. Sie müssten dann künftig teure quantitative Analysen statt deutlich günstigerer „Ja-Nein-Untersuchungen“ durchführen.
Die Fraktionen von CDU/CSU und FDP forderten neue Rechtsvorgaben zum Umgang mit GVO-Bestandteilen in Honig. Die SPD-Fraktion unterstrich, die Belange der Imker müssten „endlich berücksichtigt werden“. Die Fragen seien ausführlich im Ausschuss zu diskutieren. (AgE)