Urteil: Unvollständige Nachbaumeldung rechtfertigt Schadenersatz

[06.07.2012]


Saatgut Saatgut Wenn Bauern gegenüber der Saatgut-Treuhandverwaltung in Bonn durch ein Versehen oder durch Unachtsamkeit unvollständige oder unkorrekte Angaben über ihren An- und Nachbau von Ackerfrüchten gemacht haben, steht den Pflanzenzüchtern nicht nur die entgangene Nachbaugebühr sondern ein Schadensersatz in Höhe der vollen Züchter-Lizenzgebühr zu. Das hat der Europäische Gerichtshof in Luxemburg gestern geurteilt.
 
Kritik daran übt u.a. die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL). Man halte dieses Urteil für sehr fragwürdig und werde nun abwarten, wie es der Bundesgerichtshof in Karlsruhe umsetzt. „Es ist nicht nachvollziehbar, wenn die EuGH-Richter das Nachbau-Saatgut mit zertifiziertem Saatgut gleichsetzen“, so AbL-Bundesgeschäftsführer Georg Janßen. Unberücksichtigt bleibt seiner Meinung nach durch den EuGH auch, dass die Bauern zunehmend mit bürokratischem Aufwand konfrontiert sind, wodurch es auch bei den Angaben gegenüber der Saatgut-Treuhandverwaltungs GmbH unverschuldet zu Fehlern kommen kann, sie also nicht bewusst unvollständige und unkorrekte Angaben gemacht haben. „Dieses auch unbewußte Fehlverhalten wird unverständlicherweise dem Bewusstsein gleichgesetzt, falsche oder keine Angaben zu machen.“
 
Die AbL kündigte an, weiterhin für das uneingeschränkte Recht auf Nachbau von Pflanz- und Saatgut zu kämpfen, insbesondere vor dem Hintergrund einer geplanten Reform der EU-Sortenschutzgebung. Hierbei würden sich vor allem die Pflanzenzüchter durchsetzen und deutliche Verschärfungen für die Bauern vorsehen. So sei in den Vorschlägen von einer pauschalen Auskunftspflicht aller Bauern über den An- und Nachbau von Ackerfrüchten und von einer deutlichen Erhöhung der Nachbaugebühren die Rede. (ad)

Leserkommentare

7 Kommentar(e)
  • Die Prioritäten des DBV

    [09.07.2012]

    Wie die Nachbaugebühr in der jetzigen Form entstanden ist, kann jeder selbst googeln. Und wird hierbei auf die gleichen Ergebnisse kommen, wie Detmar. Der DBV hat hiermit den Bauern wieder einen Bärendienst erwiesen. Damit ist mal wieder klar ersichtlich, wen er eigentlich vertritt. Oder, anders gesagt: Die diversen Verbände sind ja nicht umsonst im Bauernverband oder der FNL Mitglied, sondern wollen auch etwas dafür haben. Auf Kosten der Bauern.

    von Doris Peitinger

  • Ist Wahrheit tendenziös? Ich habe nur frei nachprüfbare Fakten dargestellt. Werten darf es jeder für sich.

    [08.07.2012]

    Ich habe nie Verantwortung für Vollständigkeit übernommen. Kann ich auch nicht, da der Kommentarplatz begrenzt ist. Ich lege aber großen Wert darauf, tendenziöses zu vermeiden. So habe ich hier auch nur die Faktenlage, wie sie von vielen anderen bereits überprüft und veröffentlicht wurde, dargestellt. Fakt ist, die Nachbaugebühr basiert auf einem Bundesgesetz. Natürlich! Fakt ist aber auch, dass dieses Bundesgesetz ein Jahr nach dem Kooperationsvertrag zwischen DBV und BDP zustande kam und eben auf diesem basiert. Fakt ist ebenso, auch logisch nachvollziehbar, dass dieser Kooperationsvertrag nicht mehr notwendig war und aufgekündigt werden konnte, als der Inhalt dieses Kooperationsvertrages mit Änderung des SortSchG Bundesgesetz wurde.

    von detmarkleensang

  • meine Vorurteile lass ich mir nicht nehmen ...

    [08.07.2012]

    Die unvollständigen und teilweise tendenziösen Infos in manchem Kommentar nerven mich zunehmend ... Nur damit keine Mißverständnisse entstehen, sei angemekt, dass das Auftreten der STV in vielerlei Hinsicht als äußerst zweifelhaft zu bewerten ist. So geht man nicht mit seinen Kunden um!! Zu den Fakten: Hintergrund des Ganzen ist ein Bundesgesetz(!), keine bilaterale Vereinbarung zwischen Vertretern der Landwirtschaft und den Züchtern. Und die Kooperationsvereinbarung besteht längst nicht mehr. Ich verstehe einfach nicht, dass unter zunehmendem äußeren Druck auf die Landwirtschaft manch einer immer noch meint, Gefechte innerhalb der Branche führen zu müssen.

    von rlp

  • Hintergrund zur Nachbaugebühr:

    [07.07.2012]

    Der Deutsche Bauernverband schloss 1996 (ohne Information und Beteiligung der Bauern) ein Kooperationsabkommen zur Umsetzung der Gebührenpflicht mit seinem assoziierten Mitglied Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter (BDP), unter dessen Dach in Bonn ebenfalls die Saatgut-Treuhandverwaltungs GmbH residiert. 1997 wurden die in der Übereinkunft beschlossenen Erweiterungen der Rechte der Pflanzenzüchter mit der Änderung des Sortenschutzgesetzes in Deutschland durchsetzbares Recht. Die Saatgut-Treuhand Verwaltungs GmbH wurde bereits 2005 mit dem Negativ-Preis "Big Brother Award" in der Kategorie Wirtschaft ausgezeichnet, da u.a. DRV-Mitglieder (DRV: ordentliches DBV-Mitglied) wie die BayWa Kundenadressen und Einkaufsbelege dort hin gemeldet hat

    von detmarkleensang

  • Ganz Einfach...

    [06.07.2012]

    das meist gegen Weihnachten eintreffende Anschreiben der Hamburger Anwaltskanzlei mit den Worten: "Ich betreibe keinen Nachbau geschützter Sorten" unterschrieben zurückfaxen, und der gesetzlichen Auskunftspflicht ist im Vollen Umfang entsprochen. Mehr verlangt der GESETZGEBER nicht!

    von klarseher

  • Einfach

    [06.07.2012]

    sagen ist alles verpachtet. An wem geht die nix an und Prüfen können und dürfen Sie es nicht. Dürfen auch keine Nachweise verlangen. Dann ist Ruhe im Karton. Man muss ja nicht bei den Falschen seine Ehrlichkeit demonstrieren. Solche Vereine braucht kein Mensch...

    von yvain

  • Ein Grund mehr

    [06.07.2012]

    in die Interessengemeinschaft gegen Nachbaugébühren einzutreten. R. Kaupenjohann

    von paulin

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