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Verärgerung über Bürokratie bei Mäuseplage in Thüringen

In Thüringen ist die Bekämpfung der aktuellen Feldmausplage fast einen Monat, nachdem das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) eine Ausnahmegenehmigung für die flächige Applikation von Ratron-Feldmausködern mit dem Wirkstoff Chlorphacinon erteilt hatte, zum Politikum geworden.

Lesezeit: 2 Minuten

In Thüringen ist die Bekämpfung der aktuellen Feldmausplage fast einen Monat, nachdem das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) eine Ausnahmegenehmigung für die flächige Applikation von Ratron-Feldmausködern mit dem Wirkstoff Chlorphacinon erteilt hatte, zum Politikum geworden.


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Der Thüringer Bauernverband (TBV) kritisierte vergangenen Donnerstag das Vorgehen auf Landesebene. Gemäß einer Allgemeinverfügung, die das Agrarministerium in Erfurt erst zwei Wochen nach dem BVL-Beschluss erlassen habe, müsse nun in jedem Einzelfall vor einer Genehmigung durch das Landwirtschaftsamt die untere Naturschutzbehörde der Landratsämter eingeschaltet werden. Diese Verzögerung der Verfahrensweise frustriere die Landwirte weiter, berichtete der Verband. Bisher sei nur eine einzige Ausnahmegenehmigung bekannt.


Die unteren Naturschutzbehörden müssten das Genehmigungsverfahren beschleunigen, um endlich für Entlastung zu sorgen, betonte der TBV und verwies auf die Folgen der anhaltenden Mäuseplage für die junge Saat. Hinzu komme, dass Feldmäuse auch eine Gefahr für Säugetiere beziehungsweise Vögel darstellten und Krankheiten übertrügen.


Das Thüringer Landwirtschaftsministerium wies den Vorwurf, es unternehme zu wenig gegen die Plage, scharf zurück. „Thüringen ist das einzige Bundesland, das sich beim Bund für eine Ausnahmegenehmigung des Wirkstoffs Chlorphacinon stark gemacht hat, obwohl auch andere Länder mit Massenauftreten von Mäusen zu kämpfen haben“, hob Staatssekretär Roland Richwien hervor. Nach der Erteilung dieser Ausnahmegenehmigung durch das BVL habe das Agrarressort direkt gehandelt und mit der Thüringer Landesanstalt für Landwirtschaft (TLL) eine Allgemeinverfügung erstellt.


Erste Anträge genehmigt


„Nach der Allgemeinverfügung durch die TLL zur Feldmausbekämpfung liegt es nicht mehr in der Hand des Ministeriums, diese auch umzusetzen“, stellte Richwien fest. Die unteren Naturschutzbehörden seien im Rahmen ihrer Zuständigkeit verpflichtet, eine Stellungnahme zu den Anträgen der Landwirte abzugeben. Bis Mitte dieses Monats seien insgesamt 36 Anträge auf die Behandlung von Feldern mit Chlorphacinon bei den Landwirtschaftsämtern eingegangen. Die unteren Naturschutzbehörden hätten davon zusammen sechs Anträge bearbeitet, die anschließend von den Landwirtschaftsämtern genehmigt worden seien. (AgE)



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