Spürbare Verbesserungen für Landwirte und Verbraucher erwartet das Bundeslandwirtschaftsministerium von einer Reihe von Rechtsänderungen, die im neuen Jahr in Kraft treten.
Beispielsweise gelten ab dem 1. Januar 2014 neue Regeln für die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK). „Nur wer künftig mehr Leistung erbringt, als gesetzlich vorgeschrieben ist - zum Beispiel beim Tier- oder Umweltschutz - erhält Förderung“, so das Agrarressort. Außerdem würden die Fördersätze für den ökologischen Landbau erhöht. Stärker gefördert würden darüber hinaus ab 2014 unter anderem die integrierte ländliche Entwicklung, die Beratung landwirtschaftlicher Betriebe und die gemeinsame Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse.
Zudem verweist das Ministerium auf die Änderungen im Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP), das künftig neben den bisherigen Zielen wie Wettbewerbsfähigkeit, Nachhaltigkeit und Multifunktionalität auch einer besonders tiergerechten Landwirtschaft dienen müsse. So würden mit Beginn des neuen Jahres Förderungen für einzelbetriebliche Agrarinvestitionen in langlebige Wirtschaftsgüter nur noch genehmigt, wenn sie besondere Anforderungen im Verbraucher-, Umwelt- oder Klimaschutz erfüllen. Bei Stallbauinvestitionen müsse der Tierschutz besonders berücksichtigt werden.
Schließlich macht das Ministerium auf die ab 1. Januar 2014 geltenden einheitlichen Beitragsmaßstäbe in der landwirtschaftlichen Unfall- und Krankenversicherung aufmerksam. Künftig würden identische Betriebe in ganz Deutschland den gleichen Beitrag zahlen und bestehende Wettbewerbsverzerrungen abgebaut werden. Der Umstieg auf die neuen Maßstäbe erfolge in einem mehrjährigen Angleichungsprozess, um Verwerfungen möglichst zu vermeiden.