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AbL gegen undifferenziertes Dauergrünland-Pflugverbot

Die AbL hält Grünlandschutz zwar für notwendig, kritisiert aber gleichzeitig das geplante undifferenzierte und wenig sachbezogene Pauschal-Pflugverbot. „Grünland ist nicht gleich Grünland, es gibt eine große Bandbreite in der Nutzungsintensität und in der Schutzwürdigkeit", so die AbL.

Lesezeit: 2 Minuten

Angesichts des von der Bundesregierung beabsichtigten Pauschal-Umbruchverbots von Dauergrünlandflächen in Natura-2000-Gebieten bekräftigt der Landesverband Niedersachsen/Bremen der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) seine Unterstützung für den aus klima-, umwelt- und naturschutzfachlichen dringend notwendigen Grünlandschutz, kritisiert aber gleichzeitig das geplante undifferenzierte und wenig sachbezogene Pauschal-Pflugverbot.


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„Grünland ist nicht gleich Grünland“, so AbL-Landesvorsitzender Ottmar Ilchmann, „es gibt eine große Bandbreite in der Nutzungsintensität und in der Schutzwürdigkeit - vom "Grasacker" bis zum absolut schützenswerten Biotop.“ 


Der Schutz des Dauergrünlands vor einer Umwandlung in Ackerland sei nachvollziehbar, demgegenüber müsse aber in naturschutzfachlich unbedenklichen Fällen ein Umbruch, auch mit Pflug, zur Neu-Ansaat bzw. Grasnarben-Erneuerung erlaubt bleiben - z.B. auch nach deren Zerstörung durch Gänse-Äsung.

 

Die AbL fordert deshalb eine Bestandsaufnahme und Eingrenzung von absolut zu schützenden Flächen sowie einen finanziellen Ausgleich für Einschränkungen. Notwendig sei  auch eine Flexibilisierung der bisher starren Regelung, wonach Bauern ihr Grünland mit Ackerstatus (also frühere Ackerflächen) nach fünf Jahren umbrechen müssten, damit es danach nicht in Dauergrünland umklassifiziert wird – dies sei absolut kontraproduktiv zum Ziel der Grünlanderhalts.


Die AbL forderte zudem, die bisherige Benachteiligung des Grünlands zu beenden – durch ausreichende Flächenprämien, gerade in benachteiligten Gebieten, und durch entsprechende Weide- und Weidemilchprogramme in wirklich einkommensrelevanter Höhe.  


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