Aeikens drängt die Länder zu strengerem Bodenrecht
"Die Aktivitäten der Agrarholdings auf dem Bodenmarkt bedrohen zunehmend die Entwicklungsmöglichkeiten aktiver Landwirte. Wenn wir nicht aufpassen, bildet sich eine Filialbetriebs-Landwirtschaft." Mit diesen deutlichen Worten warnte der Staatssekretär im Bundeslandwirtschaftsministerium, Dr.
"Die Aktivitäten der Agrarholdings auf dem Bodenmarkt bedrohen zunehmend die Entwicklungsmöglichkeiten aktiver Landwirte. Wenn wir nicht aufpassen, bildet sich eine Filialbetriebs-Landwirtschaft." Mit diesen deutlichen Worten warnte der Staatssekretär im Bundeslandwirtschaftsministerium, Dr. Herrmann Onko Aeikens beim Fachgespräch des Bundesverbandes der gemeinnützigen Landgesellschaften (BLG) in der vergangenen Woche in Berlin vor agrarstrukturellen Verwerfungen.
Diese drohten insbesondere in den neuen Bundesländern. Deshalb müssten die Länder rasch handeln, forderte Aeikens. So sei es notwendig, den Vollzug des Grundstückverkehrsgesetzes zu verbessern und auch Anteilskäufe mit Grund und Boden (sog. Share Deals) genehmigungspflichtig zu machen.
Aeikens wies darauf hin, dass der Bund seine Hausaufgaben gemacht und zum Beispiel die Vergabepraxis bei der BVVG geändert habe. So würden jetzt zum Beispiel wesentlich kleinere Losgrößen ausgeschrieben. Das mache den Kauf für außerlandwirtschaftliche Investoren unattraktiver. "Bei der Grunderwerbssteuer könnte ich mir ebenfalls eine für aktive Landwirte deutlich freundlichere Lösung vorstellen", betonte der frühere Landwirtschaftsminister von Sachsen-Anhalt. Hier stünde allerdings der Bundesfinanzminister noch auf der Bremse.
Damit spielte Aeikens darauf an, dass erstens bei Vollzug des Vorkaufsrechts beim Grundstückverkehrsgesetz zweimal Grunderwerbssteuer fällig wird und zweitens Share Deals, bei denen weniger als 95 % der Anteile übertragen werden, von der Grunderwerbssteuer befreit sind. "Wir bleiben aber an dem Thema dran", versprach der Staatssekretär
Bei den Ländern fällt der Appell des Bundes zumindest zum Teil auf fruchtbaren Boden. In Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern gibt es entsprechende Gesetzesinitiativen. Baden-Württemberg will die Entwicklung beobachten und schließt aber eine neuerliche Anpassung seines Grundstückverkehrsrechts nicht aus. Am konkretesten sind die Aktivitäten derzeit in Niedersachsen. Dort will das Landeskabinett in dieser Woche einen Entwurf für ein Agrarstruktursicherungsgesetz verabschieden. In Sachsen-Anhalt wird es dagegen zunächst einen Leitbildprozess bis zum kommenden Herbst geben. Erst danach soll einen Gesetzentwurf erarbeitet werden, der sich zumindest in Teilen am vorliegenden Entwurf für ein „Agrarstruktursicherungsgesetz“ orientieren soll, das noch unter Minister Aeikens erarbeitet worden ist.
Änderungen nicht zu Lasten der aktiven Betriebe
Der Vorsitzende des Vorstand der BLG, Volker Bruns, sprach von einer wachsende Einsicht in den Ländern, Anpassungen im Bodenrecht vorzunehmen. Es gehe insgesamt darum, „verantwortungsvolle und zukunftsorientierte Leitplanken“ für die Agrarstrukturentwicklung zu finden. Bruns räumte ein, dass die Umsetzung von Gesetzesänderungen juristisch schwierig sei, und zwar sowohl im Hinblick auf geeignete Kriterien als auch für den Vollzug.
Am Handlungsbedarf selbst bestehe aber aus seiner Sicht kein Zweifel. Ein wesentliches Defizit des geltenden Rechts sieht Bruns in der Nichteinbeziehung von Anteilskäufen an Gesellschaften mit Bodeneigentum in die Grundstückverkehrsgenehmigung.
Ausdrücklich trat der Geschäftsführer der Landgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern Befürchtungen des Bauernverbands entgegen, mögliche gesetzliche Änderungen gingen zu Lasten der aktiven Betriebe: „Rechtsanpassungen sollen sich nicht gegen jetzige Betriebe richten und deren Existenz und Entwicklungsmöglichkeiten in Frage stellen“, mahnte der BLG-Vorsitzende. Dies gelte auch für juristische Personen in den neuen Ländern, „die ebenfalls von expandierenden, ortsfremden Investoren betroffen sein können“.
Der Abteilungsleiter im niedersächsischen Landwirtschaftsministerium, Thomas Dosch, nannte als wesentliches Ziel der Gesetzesinitiative den Schutz leistungsfähiger, nachhaltig wirtschaftender bäuerlicher Familienbetriebe. Voraussetzungen dafür seien eine Dämpfung des Anstiegs der Boden- und Pachtpreise sowie die Verhinderung einer „agrarstrukturell nachteiligen Verteilung von Grund und Boden“. Ein Bodenerwerb kann nach dem Gesetzentwurf untersagt werden, wenn ein Erwerber eine marktbeherrschende Stellung auf dem regionalen Bodenmarkt erlangt hat. Dies soll ab einem Flächeneigentum von 25 % in einer Gemarkung der Fall sein. Auch bei Betrieben, deren Flächenbestand den landesweiten Durchschnitt um das Fünffache übersteigt, wird von einer marktbeherrschen Stellung ausgegangen werden. Dosch geht davon aus, dass es darüber Diskussionen gibt. "Wir sind gespannt, ob andere bessere Vorschläge haben“, so der Abteilungsleiter.
Eine erste Bewertung des niedersächsischen Gesetzentwurfs lesen Sie in top agrar 9/2016 "Bestimmt bald der Kreis Pacht und Pächter?"
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"Die Aktivitäten der Agrarholdings auf dem Bodenmarkt bedrohen zunehmend die Entwicklungsmöglichkeiten aktiver Landwirte. Wenn wir nicht aufpassen, bildet sich eine Filialbetriebs-Landwirtschaft." Mit diesen deutlichen Worten warnte der Staatssekretär im Bundeslandwirtschaftsministerium, Dr. Herrmann Onko Aeikens beim Fachgespräch des Bundesverbandes der gemeinnützigen Landgesellschaften (BLG) in der vergangenen Woche in Berlin vor agrarstrukturellen Verwerfungen.
Diese drohten insbesondere in den neuen Bundesländern. Deshalb müssten die Länder rasch handeln, forderte Aeikens. So sei es notwendig, den Vollzug des Grundstückverkehrsgesetzes zu verbessern und auch Anteilskäufe mit Grund und Boden (sog. Share Deals) genehmigungspflichtig zu machen.
Aeikens wies darauf hin, dass der Bund seine Hausaufgaben gemacht und zum Beispiel die Vergabepraxis bei der BVVG geändert habe. So würden jetzt zum Beispiel wesentlich kleinere Losgrößen ausgeschrieben. Das mache den Kauf für außerlandwirtschaftliche Investoren unattraktiver. "Bei der Grunderwerbssteuer könnte ich mir ebenfalls eine für aktive Landwirte deutlich freundlichere Lösung vorstellen", betonte der frühere Landwirtschaftsminister von Sachsen-Anhalt. Hier stünde allerdings der Bundesfinanzminister noch auf der Bremse.
Damit spielte Aeikens darauf an, dass erstens bei Vollzug des Vorkaufsrechts beim Grundstückverkehrsgesetz zweimal Grunderwerbssteuer fällig wird und zweitens Share Deals, bei denen weniger als 95 % der Anteile übertragen werden, von der Grunderwerbssteuer befreit sind. "Wir bleiben aber an dem Thema dran", versprach der Staatssekretär
Bei den Ländern fällt der Appell des Bundes zumindest zum Teil auf fruchtbaren Boden. In Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern gibt es entsprechende Gesetzesinitiativen. Baden-Württemberg will die Entwicklung beobachten und schließt aber eine neuerliche Anpassung seines Grundstückverkehrsrechts nicht aus. Am konkretesten sind die Aktivitäten derzeit in Niedersachsen. Dort will das Landeskabinett in dieser Woche einen Entwurf für ein Agrarstruktursicherungsgesetz verabschieden. In Sachsen-Anhalt wird es dagegen zunächst einen Leitbildprozess bis zum kommenden Herbst geben. Erst danach soll einen Gesetzentwurf erarbeitet werden, der sich zumindest in Teilen am vorliegenden Entwurf für ein „Agrarstruktursicherungsgesetz“ orientieren soll, das noch unter Minister Aeikens erarbeitet worden ist.
Änderungen nicht zu Lasten der aktiven Betriebe
Der Vorsitzende des Vorstand der BLG, Volker Bruns, sprach von einer wachsende Einsicht in den Ländern, Anpassungen im Bodenrecht vorzunehmen. Es gehe insgesamt darum, „verantwortungsvolle und zukunftsorientierte Leitplanken“ für die Agrarstrukturentwicklung zu finden. Bruns räumte ein, dass die Umsetzung von Gesetzesänderungen juristisch schwierig sei, und zwar sowohl im Hinblick auf geeignete Kriterien als auch für den Vollzug.
Am Handlungsbedarf selbst bestehe aber aus seiner Sicht kein Zweifel. Ein wesentliches Defizit des geltenden Rechts sieht Bruns in der Nichteinbeziehung von Anteilskäufen an Gesellschaften mit Bodeneigentum in die Grundstückverkehrsgenehmigung.
Ausdrücklich trat der Geschäftsführer der Landgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern Befürchtungen des Bauernverbands entgegen, mögliche gesetzliche Änderungen gingen zu Lasten der aktiven Betriebe: „Rechtsanpassungen sollen sich nicht gegen jetzige Betriebe richten und deren Existenz und Entwicklungsmöglichkeiten in Frage stellen“, mahnte der BLG-Vorsitzende. Dies gelte auch für juristische Personen in den neuen Ländern, „die ebenfalls von expandierenden, ortsfremden Investoren betroffen sein können“.
Der Abteilungsleiter im niedersächsischen Landwirtschaftsministerium, Thomas Dosch, nannte als wesentliches Ziel der Gesetzesinitiative den Schutz leistungsfähiger, nachhaltig wirtschaftender bäuerlicher Familienbetriebe. Voraussetzungen dafür seien eine Dämpfung des Anstiegs der Boden- und Pachtpreise sowie die Verhinderung einer „agrarstrukturell nachteiligen Verteilung von Grund und Boden“. Ein Bodenerwerb kann nach dem Gesetzentwurf untersagt werden, wenn ein Erwerber eine marktbeherrschende Stellung auf dem regionalen Bodenmarkt erlangt hat. Dies soll ab einem Flächeneigentum von 25 % in einer Gemarkung der Fall sein. Auch bei Betrieben, deren Flächenbestand den landesweiten Durchschnitt um das Fünffache übersteigt, wird von einer marktbeherrschen Stellung ausgegangen werden. Dosch geht davon aus, dass es darüber Diskussionen gibt. "Wir sind gespannt, ob andere bessere Vorschläge haben“, so der Abteilungsleiter.
Eine erste Bewertung des niedersächsischen Gesetzentwurfs lesen Sie in top agrar 9/2016 "Bestimmt bald der Kreis Pacht und Pächter?"