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Änderung des Bundesjagdgesetzes in Kraft

Am Freitag ist die Änderung des Bundesjagdgesetzes in Kraft getreten: Grundstückseigentümer, die Jagd aus Gewissensgründen ablehnen, können nun unter bestimmten Voraussetzungen eine Befriedung ihres Grundstücks beantragen. Damit wird das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) umgesetzt.

Lesezeit: 1 Minuten

Am Freitag ist die Änderung des Bundesjagdgesetzes in Kraft getreten: Grundstückseigentümer, die Jagd aus Gewissensgründen ablehnen, können nun unter bestimmten Voraussetzungen eine Befriedung ihres Grundstücks beantragen. Damit wird das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) vom 26. Juni 2013 zur Pflichtmitgliedschaft in Jagdgenossenschaften umgesetzt. Der DJV hat Hinweise für betroffene Revierinhaber, Jagdgenossenschaften und andere Interessierte veröffentlicht:


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Der Jagdverband und viele andere Verbände hatten das Urteil seinerzeit heftig kritisiert: Ein Flickenteppich von bejagbaren und nicht-bejagbaren Grundstücken kann – zumindest lokal – Seuchen- und Wildschadensprävention sowie Artenschutz erheblich erschweren. Von der Gesetzesänderung dürften bundesweit jedoch nur einige 100 ha betroffen sein. Die Bundesregierung hat sich bei der Änderung des Bundesjagdgesetzes auf die Umsetzung des EGMR-Urteils beschränkt, was der DJV begrüßte.



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