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Änderung des Ökolandbaugesetzes in Erster Lesung beraten

Der Deutsche Bundestag hat in der vergangenen Woche den Bundesratsentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Ökolandbaugesetzes in Erster Lesung beraten und anschließend an die Ausschüsse überwiesen. Der von der Landesregierung in Düsseldorf initiierte Gesetzentwurf zielt auf die Umsetzung der EU-Vorgabe ab, nach der sämtliche Ökounternehmen und ihre Zertifikate für die Vermarktung ab 1.

Lesezeit: 2 Minuten

Der Bundestag hat in der vergangenen Woche den Bundesratsentwurf für ein neues Ökolandbaugesetz beraten und anschließend an die Ausschüsse überwiesen.


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Der von der Landesregierung in Düsseldorf initiierte Gesetzentwurf zielt auf die Umsetzung der EU-Vorgabe ab, nach der sämtliche Ökounternehmen und ihre Zertifikate für die Vermarktung ab 1. Januar 2013 ins Internet zu stellen sind. Mit der Neuregelung sollen die Kontrollstellen verpflichtet werden, die von ihnen zu meldenden Daten in einem online zu veröffentlichenden bundesweit einheitlichen Verzeichnis einzutragen und fortlaufend zu aktualisieren.


In ihrer Gegenäußerung im März 2013 hatte die Regierung einen alternativen Gesetzesvorschlag eingebracht, nach dem das von den Kontrollstellen zu führende Verzeichnis Name und Anschrift der kontrollierten Unternehmen, deren Identifikationsnummer, Name und Codenummer der Kontrollstelle sowie Angaben über die Art der Tätigkeit des Unternehmens enthalten soll.


Die Kontrollstellen sollen ferner verpflichtet werden, Abschriften oder Kopien der von ihr für ein Unternehmen ausgestellten Bescheinigungen fünf Jahre aufzubewahren und während dieser Zeit im Internet zugänglich machen. Die Bundesregierung will aber noch prüfen, welche rechtlichen und administrativen Möglichkeiten sich bieten, die Kontrollstellen zusätzlich zur Datenbereitstellung in einem zentral geführten Verzeichnis zu verpflichten.


Schnelle Informationswege gefordert


Im Plenum kritisierte der nordrhein-westfälische Landwirtschaftsminister Johannes Remmel, dass der Regierungsvorschlag im Gegensatz zum Bundesratsentwurf kein bundesweit einheitliches Verzeichnis in Deutschland vorsehe und somit unvollständig sei.


„Was nützt es den Verbrauchern aber, wenn sie - wie in Deutschland - in vielen verschiedenen Verzeichnissen der 20 Ökokontrollstellen prüfen müssen, ob die eingekauften Lebensmittel tatsächlich von kontrollierten Unternehmen stammen?“, fragte der Minister. Außerdem sei es in Betrugsfällen problematisch, die Biobranche schnell zu informieren, wenn es kein rechtsverbindliches gemeinsames Verzeichnis gebe.


Die Agrarsprecherin der FDP-Bundestagsfraktion, Dr. Christel Happach-Kasan, plädierte indes dafür, Datenfriedhöfe möglichst zu vermeiden. Ihre Partei wolle untersuchen lassen, ob die Veröffentlichung aller Ökobescheinigungen über fünf Jahre hinweg tatsächlich sinnvoll sei. Ziel sei die Transparenz der Kontrollvorgänge und nicht das Ansammeln und Veröffentlichen von möglichst vielen Bescheinigungen.

(AgE)

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