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Änderungen bei BVVG-Flächen beschlossen

Die von der Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH (BVVG) bei der Privatisierung ehemaliger volkseigener land-und forstwirtschaftlicher Flächen einzuhaltenden Regeln werden ab sofort durch Protokollnotizen an einigen Stellen geändert. Lesen Sie hier kompakt die Details.

Lesezeit: 2 Minuten

Die von der Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH (BVVG) bei der Privatisierung ehemaliger volkseigener land-und forstwirtschaftlicher Flächen einzuhaltenden Regeln werden ab sofort durch Protokollnotizen an einigen Stellen geändert.


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Nach den Worten von Bundesagrarminister Christian Schmidt sind die Änderungen ein gutes Signal für die Landwirte. Nun könnten agrarstrukturelle Belange bei der weiteren Privatisierung noch besser berücksichtigt werden. Die Änderungen:


  • Um den Erwerb oder die Pacht von Flächen zu erleichtern, wird die Obergrenze der zur Ausschreibung vorgesehenen Lose von derzeit 25 Hektar auf maximal 15 Hektar reduziert. Gleichzeitig sind kleinere Lose weniger attraktiv für außerlandwirtschaftliche Investoren.
  • Die zunächst versuchsweise eingeführten beschränkten Ausschreibungen für Junglandwirte werden fortgeführt. Damit wird ein Beitrag zur Unterstützung von jüngeren Landwirten und Existenzgründern geleistet.
  • Der Anteil der im Wege beschränkter Ausschreibungen zum Kauf oder zur Pacht angebotenen Flächen für arbeitsintensive Betriebe, insbeson­dere Ökobetriebe und Junglandwirte, soll 30 Prozent der jähr­lich pachtfreien und für eine anschließende Ausschreibung vorzusehenden Flächen betragen.
  • Die Privatisierungstätigkeit der BVVG wird um fünf Jahre bis 2030 verlängert. Damit wird ein Wunsch insbesondere der Länder aufgegriffen. Insbesondere in Regionen mit einem höheren Anteil an BVVG-Flächen wird der Verkauf zeitlich entzerrt, be­troffene Betriebe können die Flächen tendenziell länger pachten.

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