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Agrarminister kritisieren Lohndumping in der Schlachtbranche

Die Agarministerkonferenz sieht Handlungsbedarf im Zusammenhang mit der Beschäftigungssituation in der Agrar- und Ernährungsbranche. Bei ihrem Treffen vergangene Woche in Würzburg erklärten die Länderressortchefs, es gebe in Deutschland klare Hinweise auf Lohndumping über Werkverträge.

Lesezeit: 2 Minuten

Die Agarministerkonferenz sieht Handlungsbedarf im Zusammenhang mit der Beschäftigungssituation in der Agrar- und Ernährungsbranche. Bei ihrem Treffen vergangene Woche in Würzburg erklärten die Länderressortchefs, es gebe in Deutschland klare Hinweise auf Lohndumping über Werkverträge insbesondere mit rumänischen und bulgarischen Leiharbeitern. Dies gelte vor allem für den Bereich der Schlachtung und Zerlegung.


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Übereinstimmend fordern die Minister geeignete Maßnahmen zur Bekämpfung dieser Missstände. Dazu gehöre auch die Einführung eines Mindestlohns. Die Forderung nach einem bundesweiten gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde fand allerdings lediglich Eingang in eine Protokollerklärung der A-Länder.


Unterdessen löste die von Niedersachsens Landwirtschaftsminister Christian Meyer gestartete Initiative für einen gesetzlichen Mindestlohn auch in der Landwirtschaft bei den dortigen Tarifpartnern Verwunderung aus. Vertreter des Gesamtverbandes der Deutschen Land- und Forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbände (GLFA) sowie der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) verwiesen vergangene Woche auf den von ihnen zu Jahresbeginn vereinbarten Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde.


Unter ausdrücklichen Hinweis auf die politischen Diskussionen um einen Mindestlohn oder Lohnuntergrenzen hatten sich GLFA und IG BAU auf eine neue unterste Lohngruppe verständigt. Diese neue Lohngruppe bezieht sich auf Arbeiten, die weder eine Berufsausbildung noch eine Anlernzeit erfordern und nach kurzer Einarbeitung ausgeübt werden können. Darunter fallen die „klassischen“ Saisonarbeitskräfte.


Beginnend mit einem Bruttostundenlohn in Höhe von 7,00 Euro ab 1. Juli 2013 in den alten und ab 1. Juli 2014 mit 7,10 Euro in den neuen Bundesländern kommt es zu einer schrittweisen Anhebung. Ab 1. Dezember 2017 wird in den alten und neuen Ländern eine einheitliche Lohnhöhe von 8,50 Euro erreicht.


Niedersachsen fordert in einem Antrag zur Agrarministerkonferenz in Würzburg für die gesamte Branche einen gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde. Fördermaßnahmen seien an die Gewährung des Mindestlohns sowie die Einhaltung von Sozialstandards zu knüpfen. (AgE/ad)


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