Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt hat einen „Koordinierungsausschuss Tierschutz“ auf Staatssekretärsebene vorgeschlagen, der zukünftig eine engere Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern bei diesem Thema ermöglichen soll.
Das Gremium soll laut Schmidt in die Tierwohlinitiative seines Hauses „Eine Frage der Haltung“ eingebettet sein und die Aufgabe haben, die Ergebnisse laufender Initiativen und Fachgremien des Bundes und der Länder auszuwerten sowie Empfehlungen für ein koordiniertes politisches Vorgehen zu geben.
Enthornung nur noch mit Schmerzmitteln und Sedativa
Gemeinsam erklärten die Länder, dass sie „die Weiterentwicklung des Tierschutzes in der landwirtschaftlichen Nutztierhaltung als vorrangige Aufgabe ansehen“. Beschlossen wurde auf Antrag von Schleswig-Holstein ein besserer Schutz von Kälbern bei der Enthornung. Zukünftig soll nach §5 des Tierschutzgesetzes nicht nur die Gabe von Schmerzmitteln, sondern auch diejenige von Sedativa verpflichtend werden. Nach Angaben des Berliner Agrarressorts ist die Verabreichung des Beruhigungsmittels durch den Landwirt tierarzneimittelrechtlich zulässig, wenn das Beruhigungsmittel vorher vom Tierarzt für die Enthornung verordnet wurde.
Bestandgrößen wissenschaftlich bewerten
Aus Sicht der Länder sind die Themen Bestandgrößen und Flächenbindung in der Tierhaltung gesellschaftlich relevant, sie würden aber vom Bund nicht entschieden genug angegangen, obwohl dies im Koalitionsvertrag festgelegt sei. In einem Beschluss forderte die AMK deshalb die Bundesregierung auf, „einen wissenschaftlichen Diskurs über Größen tiergerechter Haltung von Nutztieren auf den Weg zu bringen“ und über den Stand und das weitere Vorgehen zu berichten.
Nach Ansicht des Staatssekretärs im Schweriner Landwirtschaftsministerium, Dr. Peter Sanftleben darf es dabei aber nicht nur um absolute Größen gehen: „Bevor wir uns an konkreten Zahlen verkämpfen, brauchen wir zunächst eine solide wissenschaftliche Grundlage“, so der Staatssekretär. Mehr wissenschaftliche Expertise forderten die Länder vom Bund auch beim Thema „Qualzucht“.
Sie bemängelten, dass sich ein bisher vorliegendes Gutachten zur Auslegung des Qualzuchtparagraphen §11b des Tierschutzgesetztes aus dem Jahr 2000 ausschließlich auf Heim- und nicht auf Nutztiere beziehe. Das Bundesministerium wurde aufgefordert, weitere Gutachten mit Blick auf die Zucht landwirtschaftlicher Nutztiere anzufertigen.
Elektronisches Bestandsregister Schwein ind er HIT-Datenbank
Zudem beschloss die AMK, den Betreiber der Datenbank zum staatlichen Herkunftssicherungs- und Informationssystems für Tiere (HIT) zu bitten, ein elektronisches Bestandsregister für schweinehaltende Betriebe zu programmieren, was die Erfassung von Zu- und Abgangsdaten sowohl nach arzneimittelrechtlichen und möglichst auch nach tierseuchenrechtlichen Vorgaben erleichtern könne.
Fleischkennzeichnung komplexes Thema
Die insbesondere von Baden-Württemberg angestrebte Frischfleischkennzeichnung nach Haltungsformen soll nach dem Willen der AMK weiter geprüft werden. Die Länderarbeitsgruppe wurde gebeten, bis zur Agrarministerkonferenz in diesem Herbst einen Bericht über die Möglichkeiten für eine EU-rechtskonforme nationale Umsetzung unter Berücksichtigung der Chancen, Risiken, Kontrollen und dem Aufwand aufzuzeigen.
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