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Agrarministerkonferenz für bundeseinheitliches GVO-Anbauverbot

Für ein bundeseinheitliches Anbauverbot für gentechnisch veränderte Organismen (GVO) hat sich die Agrarministerkonferenz (AMK) am vergangenen Freitag in Potsdam ausgesprochen. Die Länder wollen vermeiden, dass bei der Umsetzung der Opt-out-Regelung ein „Flickenteppich“ aus unterschiedlichen Regelungen entsteht.

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Für ein bundeseinheitliches Anbauverbot für gentechnisch veränderte Organismen (GVO) hat sich die Agrarministerkonferenz (AMK) am vergangenen Freitag in Potsdam ausgesprochen. Die Länder wollen vermeiden, dass bei der Umsetzung der Brüsseler Opt-out-Regelung ein „Flickenteppich“ aus unterschiedlichen Regelungen entsteht.


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In ihrem Beschluss verlangen die Ressortchefs eine Beteiligung am Opt-out-Verfahren, sollte die Bundesregierung davon Gebrauch machen. Kein Einvernehmen gab es hingegen zur Forderung, dass die Länder Anbauverbote aussprechen können, wenn die Bundesregierung von der Verbotsmöglichkeit keinen Gebrauch machen will. Dieser Passus wurde als Protokollerklärung von sieben Ländern zu dem GVO-Beschluss aufgenommen.


Niedersachsens Landwirtschaftsminister Christian Meyer bezeichnete den AMK-Beschluss als „wichtigen Schritt für den Erhalt der gentechnikfreien Landwirtschaft in Deutschland.“ Der Grünen-Politiker begrüßte das einstimmige Votum der Länderminister. Er forderte die niedersächsische CDU auf, nunmehr ebenfalls „eine klare Haltung gegen Gentechnik in der Landwirtschaft und für ein Anbauverbot“ zu beziehen. Sein baden-württembergischer Amtskollege Alexander Bonde appellierte an die Bundesregierung, zeitnah eine rechtssichere Regelung vorzulegen.

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