Deutschland, Österreich und zahlreiche andere EU-Mitgliedstaaten halten es für eine gute Idee, die Leitlinie vorzugeben, dass ein Viertel der Ausgaben für die ländliche Entwicklung in den Umwelt- und Klimaschutz fließen sollten. Daraus jedoch eine rechtlich bindende Vorgabe zu machen, lehnen sie ab. Das wurde kürzlich beim Agrarrat in Luxemburg deutlich.
Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner pochte darauf, Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen sowie den Ökolandbau auch künftig mit einem erhöhten EU-Kofinanzierungsanteil zu belohnen. Dies verlangte sie ferner für Ausgleichszahlungen, die im Rahmen von Natura 2000 und der Wasserrahmenrichtlinie gewährt werden. Darüber hinaus warnte sie erneut davor, dass die Agrarumweltförderung durch das geplante Greening der Direktzahlungen ins Hintertreffen geraten könnte. Dies gelte es zu verhindern.
Aigners österreichischer Amtskollege Nikolaus Berlakovich lehnt einen erhöhten EU-Kofinanzierungsanteil für Umweltmaßnahmen ab. Um die ehrgeizigen Umweltziele der EU zu erreichen, seien gut ausgestattete Programme eine Grundvoraussetzung. „Eines muss klar sein: Mit niedrigeren nationalen Beteiligungen verkleinern wir unsere Programme“, betonte Berlakovich. Das gehe auf Kosten der Wirksamkeit.
EU-Agrarkommissar Dr. Dacian Ciolos signalisierte Unterstützung für den Wunsch, den Ausgabenanteil von 25 % für Umwelt- und Klimamaßnahmen als reine Orientierung vorzugeben. Eine rechtliche Verpflichtung sei nicht sinnvoll; dies könne vielmehr dem Ziel der Effizienzsteigerung und echten Ergebnissen vor Ort zuwiderlaufen.
Eine kleinere Gruppe von Mitgliedstaaten, darunter Dänemark und Großbritannien, machen sich jedoch für ein verpflichtendes Ziel von 25 % Umweltausgaben stark, Schweden verlangt gar 50 %. (AgE)