Die Umsetzung der EU-Agrarreform wirft nach wie vor viele Fragen auf, insbesondere wie die Landwirte ökologische Zusatzleistungen erbringen können (dürfen). Die Landwirte laufen Gefahr, sich in dem Gesetzes- und Verordnungsdschungel zu verirren, so der Landesbauernverband Brandenburg. Über 10 Verordnungen und Rechtsakte sind bislang dazu veröffentlicht. Gerade kleine Betriebe, häufig auch im Nebenerwerb, sind bei der Umsetzung daher oft überfordert.
So werde etwa bei den ökologischen Vorrangflächen die ursprüngliche Zielstellung durch unsinnige Details und Umsetzungsregeln torpediert. Beispielsweise müssen bestehende, auf freiwilliger Basis eingerichtete Gewässerschonstreifen die über 20 m breit sind, verkleinert werden, wenn sie als ökologische Vorrangstreifen anerkannt werden sollen, kritisiert der Bauernverband.
Brachflächen - auf denen sich standorttypische Pflanzen und Tiere angesiedelt haben - müssen umgebrochen werden, nur damit diese Flächen den Status „Acker“ behalten und nicht zu Grünland werden. Schließlich muss eine gepachtete Ackerfläche auch als Ackerfläche an den Verpächter zurückgegeben werden und nicht als Grünland mit eingeschränkten Nutzungsmöglichkeiten und gemindertem Wert.
Die gleiche Situation besteht, wenn ein Betrieb mehrjährige Futterpflanze wie Klee oder Gras auf Ackerflächen anbaut um damit die Tiere mit betriebseigenem Futter zu versorgen. Auch diese Flächen müssten samt Aufwuchs umgebrochen werden und anschließend z.B. Mais ausgesät werden, damit der Status „Acker“ erhalten bleibt.
Dieses von der EU provozierte Verhalten ist sowohl ökologisch als auch ökonomisch unsinnig und rein bürokratisch bedingt. Zusätzlich entsteht zusammen mit der Umsetzung der Reform auch ein erheblicher Mehraufwand nicht nur bei den Betrieben.
Auch bei der Agrarverwaltung und den Landwirtschaftsämtern entstehen durch die zusätzlichen Aufgaben Mehrbelastungen und Kosten, so der LBV weiter. Die EU erreiche so mit ihren Vorschriften das Gegenteil von dem, was erreicht werden sollte, nämlich keine Stärkung der Landwirtschaft, keinen ökologischen Zusatznutzen und nicht weniger Bürokratie.
Auf Grund der noch bestehenden Unklarheiten bei der Umsetzung der Agrarreform fordert der Bauernverband ein „Testjahr“, in dem die Landwirte u.a. bei unbeabsichtigtem Fehlverhalten darauf hingewiesen, aber nicht sanktioniert werden.
Des Weiteren fordert der Verband ein Umdenken der EU-Kommission in Bezug auf Grünland. Gefordert wird, den Automatismus der Grünlandwerdung abzuschaffen. Grünland auf bisherigen Ackerflächen darf nur neu entstehen, wenn der Eigentümer bzw. Bewirtschafter sein Einverständnis erklärt beziehungsweise eine Umwandlung beantragt.