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Aigner lockt Länder mit Konzept zur Umsetzung der Agrarreform

Mit einem sorgfältig austarierten Konzept zur Umsetzung der Beschlüsse zur EU-Agrarreform ab 2015 will Bundesagrarministerin Ilse Aigner eine Mehrheit der Länder auf ihre Seite bringen.

Lesezeit: 3 Minuten

Mit einem sorgfältig austarierten Konzept zur Umsetzung der Beschlüsse zur EU-Agrarreform ab 2015 will Bundesagrarministerin Ilse Aigner eine Mehrheit der Länder auf ihre Seite bringen.


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Kernelemente des 

sind eine Angleichung der Direktzahlungen zwischen den Ländern bis 2019, wobei schon ab 2015 die Höhe der Greening-Prämie national einheitlich festgelegt werden soll, ein bundeseinheitlicher Zuschlag für die ersten Hektare in allen Betrieben von je 50 Euro für die ersten 15 ha und 30 Euro für die nächsten 15 ha in Höhe von 5 % der nationalen Obergrenze für die Direktzahlungen, ferner ein Aufschlag von etwa 40 Euro/ha für Dauergrünland in benachteiligten Gebieten in Höhe von 2,5 %.


Für die Grünlandförderung muss die Neuabgrenzung der benachteiligten Gebiete bereits ab 2015 vorgenommen werden. Die verpflichtende Junglandwirteförderung in der Ersten Säule soll in Deutschland etwa 50 Euro/ha betragen. Dabei sollen die Förderobergrenzen von 90 ha je Betrieb ausgeschöpft werden. Vorgeschlagen wird schließlich eine spezifische Förderung für Rauhfutterfresser in Berggebieten sowie auf Halligen und kleinen Inseln. Die Förderhöhe soll etwa 80 Euro je Großvieheinheit betragen.


Eine Umschichtung von Mitteln aus der Ersten in die Zweite Säule soll es dem Konzept zufolge nicht geben. Beim Greening soll der Anbau von Zwischenfrüchten und stickstoffbindenden Pflanzen auf den ökologischen Vorrangflächen erlaubt werden. Ökologisch wertvolle Landschaftselemente wie Hecken, Knicks und Baumreihen sollen auf die Vorrangflächen angerechnet werden. Für die Anrechnung von Agrarumweltmaßnahmen will man erst die von der Kommission festzulegenden Details abwarten.


Signal an bäuerliche Landwirtschaft


Bundesministerin Aigner nannte ihr Konzept ein Angebot an die Länder, das deren unterschiedlichen Interessen entgegenkomme. Beispielsweise ermögliche die vorgesehene Förderung von Grünlandstandorten in der Ersten Säule den Ländern, in erheblichem Umfang Mittel in der Zweiten Säule einzusparen, die sie bislang zur Grünlandförderung einsetzten und die künftig für andere Maßnahmen frei würden.


Aigner erinnerte daran, dass die Zusatzförderung der ersten Hektare die Bedingung sei, um eine Degression der Direktzahlungen nicht anwenden zu müssen. Ihr Staatssekretär Dr. Robert Kloos sprach in diesem Zusammenhang von einem „Signal an eine mittelständisch-bäuerliche Landwirtschaft“. Seinen Angaben zufolge profitieren von der vorgeschlagenen zusätzlichen Förderung der ersten Hektare rein rechnerisch Betriebe mit einer Fläche bis rund 80 ha.


Laut Kloos sollen bei der Umsetzung 5 % des Gesamtplafonds der Direktzahlungen in Höhe von 5,2 Mrd Euro abgezogen werden, die dann für die genannten Aufschläge eingesetzt werden. Als Ausgleich soll die bisherige Mittelverteilung in der ländlichen Entwicklung mit vergleichsweise hohen Anteilen der neuen Länder unverändert fortgeschrieben werden. Kloos betonte, man dürfe hinsichtlich der Verteilungswirkungen nicht einzelne Komponenten für sich betrachten, sondern müsse das Gesamtpaket sehen. Und da gebe es keine eindeutigen Gewinner und Verlierer.


Zudem warnte der Staatssekretär vor falschen Erwartungen an eine Mittelumschichtung. Niemand solle glauben, dass zusätzliche Mittel, die aus der Ersten in die Zweite Säule fließen, „obendrauf kommen“. Vielmehr werde jeder Landesfinanzminister dies als willkommene Gelegenheit sehen, Landesmitteln in der ländlichen Entwicklung einzusparen.


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