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Aigner stellt in Kürze erste Produkte mit Regionalsiegel vor

Zur Grünen Woche will Bundesagrarministerin Ilse Aigner erste Produkte mit der neuen Regionalkennzeichnung vorstellen. „Der Verbraucher soll erkennen, welche Bestandteile eines Produktes aus der Region kommen, und welche Verarbeitungsschritte in der Region erfolgt sind“, sagte sie am Dienstag der Berliner Zeitung.

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Zur Grünen Woche will Bundesagrarministerin Ilse Aigner erste Produkte mit der neuen Regionalkennzeichnungvorstellen. „Der Verbraucher soll erkennen, welche Bestandteile eines Produktes aus der Region kommen, und welche Verarbeitungsschritte in der Region erfolgt sind“, sagte sie am Dienstag der Berliner Zeitung. Das solle mit einem Aufdruck, dem so genannten Regionalfenster, klar und übersichtlich dargestellt werden.

 

Nach Aussage Aigners, die nur noch bis zum Herbst Landwirtschaftsministerin ist, werden

regionale Produkte in Deutschland immer beliebter. „Viele Verbraucher wollen die Landwirte und Hersteller aus der Region unterstützen. Die Erkenntnis, dass saisonale und regionale Produkte oft frischer und besser für die Umwelt sind, spielt dabei eine wichtige Rolle“, so die 48-Jährige. Deshalb müssten die Kunden diese Informationen verlässlich und kontrolliert erhalten. Die gängige Bezeichnung „Aus der Region“ ist ihrer Meinung nach zu ungenau und oft auch irreführend.

 

Das Regionalfenster wird ab Mitte Januar in fünf deutschen Regionen modellhaft erprobt. Es ist eine freiwillige Kennzeichnung. Aigner ist dabei überzeugt, dass das neue Siegel gute Chancen hat, sich durchzusetzen. „Ich gehe davon aus, dass auch die Verbraucher das Regionalfenster schnell akzeptieren und dafür sorgen, dass andere Hersteller nachziehen“, sagte sie der BZ und mahnt, man solle weder die Macht der Verbraucher noch die Mechanismen des freien Marktes unterschätzen.

 

Als Beispiel nannte sie die Dispo-Zinsen bei den Banken. „Seit wir das thematisiert haben, haben in einem ersten Schritt mehr als 150 Banken und Sparkassen ihre Zinsen deutlich gesenkt. Das gilt auch für die Abhebegebühren, die seit Januar 2011 klar und deutlich vor dem abheben am Geldautomaten ausgewiesen werden müssen.“ (ad)


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