Aigner will Bestandsschutz bis 2035 für Kleingruppenhaltung

[30.05.2011]

Die Kleingruppenhaltung steht vor dem Aus
Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner macht ernst mit dem angekündigten Verbot der Kleingruppenhaltung von Legehennen. Wie aus einem Entwurf ihres Hauses zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung hervorgeht, soll die Kleingruppenhaltung künftig nicht mehr zulässig sein. Neuanlagen sind dann nicht mehr genehmigungsfähig. Bestehenden Anlagen will Aigner aber einen Bestandsschutz bis zum 31. Dezember 2035 gewähren. Dies sei notwendig, um den Interessen der Halter zu genügen, die im Vertrauen auf eine bestehende Vorschrift investiert hätten, heißt es in der Begründung.

Für sogenannte ausgestaltete Käfige nach EU-Recht soll es bei der Übergangsfrist bis Ende 2020 bleiben. Abgesehen von diesen Ausnahmen gilt für Haltungseinrichtungen von Legehennen künftig generell eine Mindesthöhe von 2 m. Sie kann im Einzelfall unterschritten werden, wenn Tierschutzgründe dem nicht entgegenstehen und die zuständige Behörde grünes Licht gibt. Die Ministerin reagiert mit der Verordnung auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom letzten Herbst. Die Karlsruher Richter hatten die Regelungen zur Kleingruppenhaltung aufgrund eines Formfehlers bei der Verordnungsgebung beanstandet.

Bei der Opposition stieß die geplante Übergangsfrist für die Kleingruppenhaltung von gut 24 Jahren auf scharfe Kritik. Nach Auffassung des agrarpolitischen Sprechers von Bündnis90/DieGrünen, Friedrich Ostendorff, geht der vorgesehene Bestandsschutz deutlich über die Frist hinaus, in der Abschreibungen in der Regel möglich seien. „Es kann nicht angehen, dass weiteres Tierleid in Kauf genommen wird, bis jeder einzelne Betrieb auch den letzten Euro abgeschrieben hat“, erklärte der Grünen-Politiker.

Auch die FDP zeigte sich unzufrieden. Der Vorsitzende vom Bundestagsernährungsausschuss, Hans-Michael Goldmann, bezeichnete die Neuregelung als nicht nachvollziehbar. Anstatt die Ergebnisse der laufenden Studien zur Tiergerechtheit der Kleingruppenhaltung abzuwarten, presche die Ministerin vor. Dagegen verteidigte Staatssekretär Dr. Robert Kloos vom Bundeslandwirtschaftsministerium den Entwurf, dem der Bundesrat zustimmen muss. Der Staatssekretär räumte zugleich ein, dass die Bundesregierung in Sachen Tierschutz erheblich unter Druck stehe. „Wir können nicht die Augen vor der gesellschaftlichen Diskussion um mehr Tierschutz in der Landwirtschaft verschließen“, so Kloos. Ohnehin bestehe in Deutschland gesetzgeberischer Handlungsbedarf.  AgE

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