Das Aktionsbündnis Ländlicher Raum aus Nordrhein-Westfalen erneuert seine Kritik am Entwurf des Landesnaturschutzgesetzes. Vor der heute stattfindenden Expertenanhörung im Düsseldorfer Landtag bezeichnen die 17 Partnerorganisationen die geplanten Regelungen als überzogen und unverhältnismäßig. Das Gesetz gefährde die Entwicklung der ländlichen Räume und führe zum „Stillstand auf dem Land“.
Das Bündnis bietet Minister Johannes Remmel und den Parlamentariern erneut einen Dialog zu den strittigen Punkten an. „Im jetzigen Stadium der Gesetzesberatung setzen wir darauf, mit dem Minister und den Abgeordneten durch konstruktive Gespräche die erforderlichen Nachbesserungen erreichen zu können. Deshalb geht für uns jetzt zunächst Kommunikation vor Aktion“, so Bernhard Conzen, Präsident des Rheinischen Landwirtschafts-Verbandes.
Unabhängig von weiterführender Detailkritik an den insgesamt mit dem Gesetz verbundenen massiven Eingriffen in die aktive Bewirtschaftung und das Eigentum richtet das Aktionsbündnis sein Augenmerk auf drei Kernpunkte:
1. Vorkaufsrecht
Entgegen dem im Gesetzentwurf vorgesehenen Vorkaufsrecht, das dem Naturschutz künftig eine Gleichstellung beim Erwerb landwirtschaftlicher Flächen zubilligt, ist den Belangen der Landwirtschaft nach Ansicht des Bündnises Vorrang einzuräumen. Vor dem Hintergrund des ungebremsten Verlustes landwirtschaftlicher Flächen durch Siedlungs- und Verkehrsmaßnahmen sei die Entwicklungsmöglichkeit landwirtschaftlicher Betriebe bereits deutlich eingeschränkt. Die geplante Vorkaufsregelung nehme den Betroffenen ihr gesetzlich verankertes Recht, sich zukunftsorientiert zu entfalten.
2. Streuobstwiesenschutz
Die geplante gesetzliche Unterschutzstellung von Streuobstwiesen ist laut dem Bauernverband kontraproduktiv und nicht zielführend. Die Bündnispartner fordern, auf ordnungsrechtliche Regelungen zu verzichten und den Streuobstwiesenschutz stattdessen durch kooperative Maßnahmen in gemeinsamer Regie von Landwirtschaft und Naturschutz voranzutreiben. Es gibt ihrer Ansicht nach genügend Beispiele aus der Vergangenheit, die das erfolgreiche Vorgehen zum Erhalt von Streuobstwiesen auf diesem Wege belegen.
3. Erweiterte Mitwirkungsrechte anerkannter Naturschutzvereinigungen
Die beabsichtigte Stärkung der Mitwirkungsrechte anerkannter Naturschutzvereinigungen stellt den bislang erfolgreich praktizierten Interessenausgleich in den bestehenden Naturschutzbeiräten in Frage, heißt es weiter. Die Übertragung hoheitlicher Aufgaben an Naturschutzvereinigungen stärke deren Stellung über Gebühr und sei auch rechtsstaatlich mehr als problematisch. Insbesondere die Aufblähung der Beiräte stelle einen Konstruktionsfehler im Gesetzentwurf dar. Bekanntlich führten größere Gremien selten zu besseren Lösungen. Die derzeit geltende Regelung ist laut dem Bündnis völlig ausreichend, eine Änderung nicht erforderlich.
Die Verbände heben zudem ihre Bereitschaft hervor, sich an der Bewältigung der zweifellos vorhandenen Herausforderungen im Naturschutz zu beteiligen. Dabei sei die Anwendung von Ordnungsrecht auf das Unvermeidbare zu beschränken und das in NRW lange erprobte und bewährte Prinzip der Kooperation in den Mittelpunkt zu stellen, so die Bündnispartner.