Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Heftarchiv
Sonstiges

Milchpreis Maisaussaat Ackerboden Rapspreis

News

Aktuelle Ergebnisse des Saatgutmonitorings 2012

Saatgut darf keinerlei gentechnisch veränderten Organismen (GVO) enthalten. Diese Nulltoleranz gilt für konventionelles und ökologisches Saatgut gleichermaßen.

Lesezeit: 2 Minuten

Saatgut darf keinerlei gentechnisch veränderten Organismen (GVO) enthalten. Diese Nulltoleranz gilt für konventionelles und ökologisches Saatgut gleichermaßen. Die Saatzucht- oder Vertriebsfirmen als Inverkehrbringer von Saatgut haben daher entsprechend Sorge dafür zu tragen, dass konventionelles und ökologisch erzeugtes Saatgut zu 100 % gentechnikfrei ist, erklärt das Agrarministerium von Baden-Württemberg. Im Rahmen des Saatgut-Monitorings untersucht das Land regelmäßig das im Handel befindliche Saatgut.

 

Im Jahr 2012 hat das Ministerium insgesamt 100 Mais-Saatgutpartien untersucht. In drei Proben wurden GVO-Spuren festgestellt. Bei Sojabohnen wurden in diesem Jahr 13 Saatgutpartien beprobt. Dabei wurden in vier Saatgutpartien Spuren von GVO gefunden, für die innerhalb der Europäischen Union keine Zulassung zum Anbau besteht. Die Unternehmen haben das verunreinigte Saatgut freiwillig vom Markt genommen.


Das Wichtigste aus Agrarwirtschaft und -politik montags und donnerstags per Mail!

Mit Eintragung zum Newsletter stimme ich der Nutzung meiner E-Mail-Adresse im Rahmen des gewählten Newsletters und zugehörigen Angeboten gemäß der AGBs und den Datenschutzhinweisen zu.

Hintergrund


Die Saatgutuntersuchungen des Landes auf gentechnisch veränderte Samen (GVO) konzentrieren sich auf die Kulturarten bei denen weltweit gesehen gentechnisch veränderte Sorten im Anbau sind und die gleichzeitig als konventionell gezüchtete Pflanzenarten auch in Deutschland zum Anbau kommen, nämlich Mais, Sojabohnen und Raps.

 

Die Saatgutprobenahme und die Saatgutuntersuchungen beim Landwirtschaftlichen Technologiezentrum (LTZ) in Karlsruhe-Augustenberg sind so terminiert, dass die Ergebnisse vor der Aussaat vorliegen, so das Ministerium weiter. Das GVO-Saatgutmonitoring beginnt jedes Jahr – entsprechend dem Aussaatzeitpunkt der Kultur in der Praxis – mit Mais, gefolgt von Soja und Raps.

 

Durch diese Vorgehensweise könne ein Umpflügen bereits ausgesäter Flächen vermieden werden – dies würde notwendig, wenn im Nachhinein festgestellt wird, dass sich im bereits ausgesäten Saatgut Spuren von GVO befinden. (ad)

Die Redaktion empfiehlt

top + Zum Start in die Maisaussaat keine wichtigen Infos verpassen

Alle wichtigen Infos & Ratgeber zur Maisaussaat 2024, exklusive Beiträge, Videos & Hintergrundinformationen

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.