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Alle deutschen ELER-Programme genehmigt

Die Europäische Kommission hat alle 13 deutschen Programme im Rahmen der Förderperiode 2014 – 2020 des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) genehmigt. Ende Mai 2015 erhielten die sieben noch ausstehenden ELER-Programme der Bundesländer ein positives Votum.

Lesezeit: 5 Minuten

Die Europäische Kommission hat alle 13 deutschen Programme im Rahmen der Förderperiode 2014 – 2020 des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) genehmigt. Ende Mai 2015 erhielten die sieben noch ausstehenden ELER-Programme der Bundesländer ein positives Votum. Damit liegt Deutschland bei den Genehmigungen im EU-weiten Vergleich in der Spitzengruppe.

 

Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt zeigte sich zufrieden: „Mit der ELER-Förderung können wir die ländlichen Regionen noch wirkungsvoller stärken. Wir haben in diesem Bereich alle Möglichkeiten ausschöpft, um die Wettbewerbsfähigkeit der landwirtschaftlichen Betriebe zu stärken, unsere Kulturlandschaften zu erhalten und die Entwicklung ländlicher Regionen zu sichern.“


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Mit Hilfe des ELER, der so genannten „zweiten Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik“, setzen die EU-Mitgliedstaaten Entwicklungsprogramme für die Förderperiode 2014 bis 2020 um. Insgesamt sollen in Deutschland knapp 17 Milliarden Euro aus öffentlichen Mitteln in den Jahren 2014 bis 2020 eingesetzt werden, um die ländliche Entwicklung zu fördern – das sind gut 2,4 Milliarden Euro jährlich.


Neben den EU-Mitteln in Höhe von insgesamt 9,44 Milliarden Euro sollen rund 7,5 Milliarden Euro an nationalen Mitteln des Bundes, der Länder und der Kommunen bereitgestellt werden. Das Bundesagrarministerium unterstützt die Länder dabei über die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) mit einem gemeinsamen inhaltlichen Rahmen für zentrale Fördermaßnahmen sowie finanziell; im Jahr 2015 stehen dafür 620 Millionen Euro im Bundeshaushalt zur Verfügung.


Schleswig-Holstein legt Schwerpunkt auf nachhaltige Bewirtschaftung


In Schleswig-Holstein wird z.B. ein neuer Schwerpunkt beim Einsatz der ELER-Mittel die Förderung nachhaltiger Methoden der Landbewirtschaftung sein. Förderangebote vor allem für den Ökolandbau, für freiwillige Agrarumweltmaßnahmen oder für Investitionen in besonders tiergerechte Stallbauten sollen dazu beitragen, die biologische Vielfalt zu erhalten und den Schutz von Gewässern und Böden sowie das Tierwohl zu verbessern, erklärte Landwirtschaftsminister Robert Habeck.


"Eine Reihe von Leistungen für Natur und Umwelt oder für tiergerechte Haltungsformen liegen im Interesse der Gesellschaft, werden aber über den Marktpreis nicht ausreichend vergütet. Diese Mehrkosten gleichen wir über die entsprechenden Förderprogramme aus", betonte Habeck. Das neue ELER-Programm hat für diesen Bereich sowie für flankierende Bildungs- und Beratungsmaßnahmen rund 215 Millionen Euro an Fördermitteln reserviert.


Ergänzt wird dieser umweltbezogene Ansatz durch die Förderung von investiven Maßnahmen im Bereich des Naturschutzes und der Wasserwirtschaft. So werden etwa für Investitionen in die naturnahe Gewässerentwicklung, für die Wiedervernässung von Moorstandorten sowie für sonstige biotopgestaltende Maßnahmen 54 Millionen Euro bereitgestellt.


Die ländlichen Räume, die in den kommenden Jahrzehnten besonderen Herausforderungen durch den demografischen Wandel gegenüberstehen, sollen mit insgesamt 186 Millionen Euro unterstützt werden. Im Fokus stehen hier vor allem lokale Infrastrukturmaßnahmen in den Bereichen Bildung, Nahversorgung und Mobilität sowie der weitere Ausbau der Breitbandversorgung im ländlichen Raum. Knapp die Hälfte der vorgesehenen Mittel für den ländlichen Raum soll in die AktivRegionen fließen.


Ein Teil der Programm-Mittel soll ebenso wie in der letzten Förderperiode wieder in den Hochwasser- und Küstenschutz fließen (129 Millionen Euro). "Funktionierender Küstenschutz bleibt für Schleswig-Holstein als Land zwischen den Meeren essentiell. Wir haben wegen des Klimawandels immer häufiger mit Sturmfluten, Starkregen und Hochwasser zu kämpfen, zudem steigt der Meeresspiegel. Investitionen in den Hochwasser- und Küstenschutz werden deshalb auch künftig eine hohe Priorität behalten", betonte Minister Habeck.


NRW verteilt 75 Mio. Euro an 28 Regionen


28 Zusammenschlüsse aus Dörfern und Gemeinden der ländlichen Regionen in NRW wurden für eine Förderung des LEADER-Programms ausgewählt. Den ausgewählten Regionen, die sich im Rahmen eines Förderwettbewerbs mit insgesamt 43 Teilnehmern durchgesetzt haben, stehen nun bis zum Jahr 2020 zusammen rund 75 Millionen Euro zur Verfügung, um ihre Ideen und Strategien für die Entwicklung ihrer Region zu realisieren


Baden-Württemberg: Rot-Grüne Schwerpunkte bestätigt


„Mit der Genehmigung aus Brüssel können wir für die siebenjährige Förderperiode 2014 bis 2020 über den Maßnahmen- und Entwicklungsplan Ländlicher Raum Baden-Württemberg (MEPL III) und weitere Landesmaßnahmen rund 1,9 Milliarden Euro Fördermittel in die Entwicklung des ländlichen Raums in Baden-Württemberg investieren – das sind pro Jahr rund 270 Millionen Euro“, sagte Baden-Württembergs Agrarminister Alexander Bonde am Dienstag.


Der Minister wies darauf hin, dass er mit der von der EU-Kommission erteilten Genehmigung die drei politischen Schwerpunktsetzungen der grün-roten Landesregierung für die ländliche Entwicklung bestätigt sehe: Förderung der Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft, Förderung der Nachhaltigkeit und des Ressourcen- und Klimaschutzes sowie des Tierwohls sowie Förderung der ausgewogenen Entwicklung des ländlichen Raums einschließlich der Schaffung und des Erhalts von Arbeitsplätzen.



„Die Landesregierung hat sich sehr engagiert für das Prinzip ‚Öffentliches Geld für öffentliche Leistungen‘ eingesetzt, das nun Grundlage aller Förderprogramme ist. Künftig werden damit viele Leistungen für Natur-, Umwelt-, Klima- und Tierschutz gefördert, für die es am Markt keine angemessene Entlohnung gibt. So können wir den wichtigen Einsatz der Bäuerinnen und Bauern im Land finanziell würdigen", so Bonde.


Die 16 Förderprogramme im MEPL III unterstützen insbesondere die heimische Landwirtschaft und den Naturschutz. Sie würden außerdem den Erhalt wertvoller Naturräume und die Vielfalt der Kulturlandschaften fördern, erklärte der Minister weiter. Und sie würden helfen, einen lebendigen Ländlichen Raum zu erhalten.

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