Die Alteigentümer ziehen erneut vor das Bundesverfassungsgericht. Einen entsprechenden Beschluss hat deren Interessenvertretung, die Arbeitsgemeinschaft für Agrarfragen (AfA), auf ihrer Jahreshauptversammlung in Hannover gefasst. Zur Begründung führt die AfA einen „Ausverkauf“ forstwirtschaftlicher Flächen zu Lasten der Alteigentümer sowie einen damit verbundenen Entzug gesetzlich zugesagter Wiedergutmachungsansprüche an.
Die Arbeitsgemeinschaft fordert, den begünstigten Erwerb landwirtschaftlicher Flächen durch Alteigentümer uneingeschränkt zuzulassen. Dafür bedürfe es der Änderung zweier gesetzlicher Bestimmungen: Zum einen müsse die im Ausgleichsleistungsgesetz festgelegte Obergrenze des begünstigten Erwerbs landwirtschaftlicher Flächen im Umfang von 400 000 Ertragsmesszahlen aufgehoben werden; zum anderen sei die Regelung im Ausgleichsleistungsgesetz zu streichen, die Alteigentümern den Zugang zum begünstigten Erwerb von Land verwehrt, wenn sie bereits forstwirtschaftliche Flächen nach den Bestimmungen des Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz (EALG) gekauft haben. Da ausreichende Flächen nicht mehr zur Verfügung stünden, müsse auch diesem Personenkreis der Zugang zum begünstigten Landerwerb eröffnet werden. (AgE)