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Anbauverbote: Erste Entscheidung eventuell vor der Europawahl

In der seit 2010 geführten Diskussion über die Renationalisierung von Anbauverboten für gentechnisch veränderte Organismen (GVO) steht voraussichtlich unmittelbar vor der Europawahl eine wichtige Etappe an: Die EU-Mitgliedstaaten könnten am 23. Mai auf Ebene der Brüsseler Chefdiplomaten eine Vorabstimmung durchführen.

Lesezeit: 2 Minuten

In der seit 2010 geführten Diskussion über die Renationalisierung von Anbauverboten für gentechnisch veränderte Organismen (GVO) steht voraussichtlich unmittelbar vor der Europawahl eine wichtige Etappe an: Die EU-Mitgliedstaaten könnten am 23. Mai auf Ebene der Brüsseler Chefdiplomaten eine Vorabstimmung über den jüngsten Kompromissvorschlag der griechischen EU-Ratspräsidentschaft durchführen.


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Die Gespräche waren zwischenzeitlich blockiert; im März sprachen sich jedoch die EU-Umweltminister im Licht der Kontroverse um die Anbauzulassung der Maislinie 1507 mit großer Mehrheit für die Wiederaufnahme der Debatte aus. Vergangene Woche sah es zwischenzeitlich danach aus, dass die Abstimmung bereits am Mittwoch stattfinden könnte. Vertreter der Delegationen sprachen sich jedoch am Freitag dafür aus, das Thema erst zwei Wochen später auf die Tagesordnung des Ausschusses der Ständigen Vertreter (AStV) zu setzen.


Es gilt als wahrscheinlich, dass sich die EU-Umweltminister am 13. Juni auf eine Verhandlungsposition gegenüber dem Europaparlament einigen - selbst wenn sich Bundesministerin Barbara Hendricks enthalten sollte. Das Hohe Haus hat sich bereits 2011 für die Möglichkeit von Anbauverboten ausgesprochen.


Ohne Gesundheits- oder Umweltargumente


Auf dem Tisch lag bis zuletzt ein zweistufiger Ansatz, der im Grundsatz auf einen Kompromissvorschlag der Dänen von 2012 zurückgeht. Danach erhalten die Mitgliedstaaten grundsätzlich das Recht, den Anbau von EU-weit zugelassenen GVO zu verbieten. Dabei soll zunächst geprüft werden, ob der Hersteller davon überzeugt werden kann, bereits in seinem Antrag die gewünschten Gebiete auszunehmen.


Zeigt sich das Unternehmen nicht dazu bereit, könnte eine nationale Regierung ein Anbauverbot aussprechen und dabei beispielsweise befürchtete negative Effekte vor Ort durch eine Änderung der landwirtschaftlichen Praktiken, der Biodiversität oder des Landschaftsbildes als Gründe anführen. Ausgeschlossen wäre allerdings der Rückgriff auf angebliche Gesundheits- oder Umweltrisiken, denn die wurden ja bereits im Rahmen des EU-Zulassungsverfahrens überprüft.


Den Bedenken einiger Mitgliedstaaten, mit privaten Unternehmen zu verhandeln, soll dadurch begegnet werden, dass die entsprechenden Kontakte über die Europäische Kommission laufen. Mit einer Übergangsregelung könnte ein Verbot auch auf MON810 angewandt werden - die Monsanto-Maislinie ist die einzige transgene Pflanze, die in der EU derzeit kommerziell angebaut werden darf.

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