[26.09.2012]
Rübenroder
Der Bundesrat hat am Freitag dem Gesetz zur Reform des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes zugestimmt. Das Gesetz sieht auch eine Verlängerung der Ausnahme für landwirtschaftliche Anhänger und selbstfahrende Arbeitsmaschinen vom Pflichtversicherungsgesetz um zwei Jahre bis 2014 vor. Dies hatte der Deutsche Bauernverband (DBV) gefordert. Landwirtschaftliche Anhänger und selbstfahrende Arbeitsmaschinen können damit weiterhin in bewährter Weise über die Betriebshaftpflichtversicherung versichert werden, was in der Regel einfacher und günstiger als im Rahmen einer Pflichtversicherung möglich ist.
Zuletzt stand die Ausnahme im Pflichtversicherungsgesetz Ende 2007 auf dem Prüfstand. Damals wurde sie aber um fünf Jahre verlängert, nun nochmals um zwei Jahre. Der Bauernverband begründet seine Haltung damit, dass eine neue Versicherungspflicht für landwirtschaftliche Anhänger und Arbeitsmaschinen eine unnötige finanzielle und bürokratische Belastung darstelle, die mit keinem Nutzen für die Allgemeinheit verbunden ist. Die Einführung der Pflichtversicherung für diese Fahrzeuge hätte Mehrkosten von mindestens 20 Mio. Euro pro Jahr für die Land- und Forstwirtschaft bedeutet. Ziel bleibe damit die komplette Entfristung der Regelung, um eine dauerhafte Ausnahme von der Pflichtversicherung zu erreichen, so der DBV. (ad)
Schorlemer Stiftung,
Kto.-Nr. 1700349035,
BLZ 380 601 86
Volksbank Bonn Rhein-Sieg eG
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Leserkommentare
Kopfschütteln.....
[26.09.2012]
Ghostbusters.... Zu so einem Kommentar fällt einem nichts mehr ein. Das ist respektlos, zu dem auch noch falsch was Sie da sagen und etwas überheblich. € 20 Mio ist für meinen Geschmack kein Peanuts. Gut gemacht DBV!
von heipo
Nein dafür brauchen wir den BV nicht!
[26.09.2012]
Was soll diese Meldung suggerieren? Baumaschinen, Stapler fahren auch ohne Zulassung. Nicht nur bei -Bauern. Und wenn ich genug Einkommen über mein Produkt verdiene brauch ich auch keine solche Almosen. Drum lieber BV: Vorne an der Front gilts und nicht mit solchen Meldungen vom unwichtigen Schwanz. P.S Wegen 2 Jahre ist dies sowieso lächerlich.
von Ghostbusters
sehr gut
[26.09.2012]
Da hat der BV doch noch eine Daseinberechtigung.
von egge1255
Versichert werden sie
[26.09.2012]
trotzdem über die Betriebshaftpflicht! Vielleicht sollte man das ganze EU - weit angleichen...........
von Friesenkuh
[26.09.2012]
Auch wenn ich als Landwirt davon profitiere, alle anderen Verkehrsteilnehmer müssen ihre Fahrzeuge auch versichern. Wo bleibt da der Gleichheitsgrundsatz? Bürokratie könnte man insofern vermeiden, indem man für landw.Betriebe eine Betriebsindividuelle Pauschalversicherung abschließen könnte. Aber gut - umsdonst nehm ich natürlich auch ganz gern.... ;)
von preuße
Danke für den Einsatz
[26.09.2012]
Dafür brauchen wir den DBV!!! - keine Ironie!!
von christian3009
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