Der Bauernverband hat heute in einer öffentlichen Anhörung des Bundestages zur Novellierung des Tierschutzgesetzes gesprochen. Dabei erklärte DBV-Generalsekretär Dr. Helmut Born, dass den Bauernfamilien die tiergerechte und tierschutzfreundliche Haltung aller Nutztiere sehr wichtig sei. Nicht nur aus ökonomischen Gründen, sondern auch aus Gründen der ethischen Verantwortung und der Verbraucherakzeptanz für tierische Produkte sei das Wohlbefinden der Tiere eine elementare Frage für die Landwirte. Deshalb werde der Tierschutz bei jedem Stallneubau oder bei Stallerweiterungen nach dem Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse fortentwickelt.
Born verwies zur Verdeutlichung auf die Eigenkontrollsysteme der Wirtschaft wie die Qualität und Sicherheit (QS) oder das Qualitätsmanagement Milch (QM), in deren Rahmen auch die Einhaltung der tierschutzrelevanten Vorschriften überprüft würden. Bei QS machten heute mehr als 90 % aller Schweine- und Geflügelhalter freiwillig mit, betonte Born. Die Einhaltung der Tierschutzvorschriften im Stall werde dabei umfassend überwacht.
In jedem Audit auf der Stufe Landwirtschaft werde unter anderem die Betreuung des Tierbestandes durch einen Vertragstierarzt, der Einsatz von Schmerzmitteln bei der Ferkelkastration, die Anforderungen an Stallboden und Stallklima, an Temperatur und Beleuchtung sowie die Einhaltung der Hygienevorschriften geprüft. Verstöße gegen Tierschutzvorschriften würden im QS-System ein Ausschlusskriterium sein, erklärte Born. Aus Sicht des DBV sei deshalb die Einführung eines zusätzlichen staatlichen Eigenkontrollsystems überflüssig. Der Bürokratieaufwand würde dadurch erheblich erhöht, ebenso die Kosten für Behörden und Landwirte.
"Auswirkungen eines Verbandklagerechts unkalkulierbar"
Ein Verbandsklagerecht lehnte der DBV-Generalsekretär strikt ab. „Bei Einführung eines Verbandsklagerechts sind die Auswirkungen auf Wirtschaft und Forschung unkalkulierbar", betonte Born. Als Folge werde sich eine aufgeblähte Bürokratie entwickeln ohne effektiven Zusatznutzen für die Tiere. Den Verwaltungen in einem demokratischen Staat sei es aufgetragen, „Gesetze zu vollziehen und Konflikte unter sachgerechter Abwägung aller Belange des Gemeinwohls zu lösen“. Die Kontrolle über die Verwaltung obliege Aufsichtsbehörden, Parlamenten und Gerichten. Auch Tierschutzvereine seien notwendigerweise einseitig auf die vom Vereinszweck bestimmten Interessen gerichtet und berücksichtigten nicht die Interessen des Gemeinwohls, stellte Born fest.
"Schenkelbrand ist historisch gewachsenes Kulturgut"
Born nahm auch Stellung zum Schenkelbrand. Der DBV lehnt ein Verbot nach wie vor ab. Der Schenkelbrand sei ein historisch gewachsenes Kulturgut, dessen Verbot Tausende von Pferdezüchtern und Millionen von Menschen, die sich dem Pferd verpflichtet fühlten, vor den Kopf stoßen würde. Denn schließlich seien dadurch Markenzeichen für weltweit führende Zuchtorganisationen wie für Holsteiner, Hannoveraner, Oldenburger, Westfalen, Mecklenburger und Trakehner entstanden, die „nicht wider besseren Wissens dem Zeitgeist geopfert“ werden sollten. Born schlug vor, dass zur Kennzeichnung mit einem Chip alternativ in Deutschland auch der Schenkelbrand zulässig bleiben sollte, wie es das EU-Recht vorsehe. (ad)